Schäffler tanzen auf der Mittenheimer Straße in Oberschleißheim
Ein großes Aufgebot an Geburtstagsgästen und eine besondere Überraschung bescherten Arno und Eric Wolfschläger ihrer Mutter, Christl Wolfschläger, zum 87.ten Geburtstag am vergangenen Sonntag.
Arno Wolfschläger, selbst Mitglied im Schäfflerverein, engagierte die fesche Truppe traditioneller Schäfflertänzer nach Oberschleißheim in die Mittenheimer Straße und lud per Zeitungsannonce auch noch gleich die Bevölkerung mit ein.


Mit vollem Erfolg, denn bereits um 15.00 Uhr säumten hunderte Zuschauer und Geburtstagsgäste die Mittenheimer Straße. Für den Einmarsch und den Tanz der Schäffler wurde sogar für eine halbe Stunde die hochfrequentierte Ortsdurchfahrt von der Feuerwehr gesperrt. Einzig die Linienbusse musste man alle 20 Minuten durchfahren lassen.
Die Schäfflerburschen trugen das hochprofessionell und mit Humor und ließen sich nicht aus dem Takt bringen. Als würde der 292-ziger zur Choreografie gehören, flochten die Schäffler die passierenden Linienbusse in ihren Tanz ein.



Der Schäfflertanz ist eines der ältesten lebendigen Symbole Münchner Tradition. Historisch nachgewiesen ist der Schäfflertanz erst seit 1702. Seit 1760 wird er alle sieben Jahre zur Faschingszeit aufgeführt, wobei die Zahl Sieben als Glückszahl oder als Hinweis auf frühere Pestzyklen gilt. Wohl in Anlehnung an die “schwarze” Seuche, oder einfach weil Fasching ist, zog der Kasperl durch die Zuschauerreihen und schwärzte ihnen frech die Nasen.


Ingrid Lindbüchl




Es war sicherlich eine schöne Veranstaltung. Wenn man jedoch selbst auf dem Weg zu einem Arzteinsatz behindert oder umgeleitet wird, stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit und Verantwortlichkeit.
Im Artikel heißt es: „Für den Einmarsch und den Tanz der Schäffler wurde sogar für eine halbe Stunde die hochfrequentierte Ortsdurchfahrt von der Feuerwehr gesperrt.“ Einzig die Linienbusse musste man alle 20 Minuten durchfahren lassen.
Damit geht es nicht nur um eine Absperrung, sondern auch um aktive Verkehrslenkung. Und das wirft eine einfache, aber wichtige Frage nach der Verantwortungskette auf:
- Straßensperrungen sind verkehrsrechtliche Maßnahmen.
— Zuständig dafür ist die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Polizei.
— Die Feuerwehr darf solche Sperrungen nur auf behördliche Anordnung ausführen, nicht aus eigener Befugnis (Außer im Notfall).
Der übliche und rechtlich saubere Ablauf wäre daher:
- Die Gemeinde genehmigt die Veranstaltung.
— Die Polizei ordnet die Sperrung an.
— Die Feuerwehr führt diese Anordnung aus.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob das ohnehin knappe Feuerwehrbudget in Zeiten angespannter Haushaltslage durch Einsätze für private Veranstaltungen wie „Christl Wolfschläger wird von den Schäfflern zu ihrem 87. Geburtstag geehrt“ belastet werden sollte. Auch das wäre im Sinne der Transparenz klärungsbedürftig.