Ehren­amt­liche Rich­te­rinnen und Richter gesucht

22.07.2024 | Ankündigungen | 0 Kommentare

Nächste Amts­pe­riode an den baye­ri­schen Verwal­tungs­ge­richten steht an

Für die kommende Amts­pe­riode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 am Baye­ri­schen Verwal­tungs­ge­richt München stehen Wahlen an: Gesucht werden inter­es­sierte Bürge­rinnen und Bürger des Land­kreises München, die sich für das rich­ter­liche Ehrenamt bewerben möchten. Eine Bewer­bung ist ab sofort bis zum 26. August 2024 möglich.

Die Judi­ka­tive, unsere recht­spre­chende Gewalt, wird durch Berufs­rich­te­rinnen und ‑richter sowie ehren­amt­liche Rich­te­rinnen und Richter ausgeübt. Bei münd­li­chen Verhand­lungen und der Urteils­fin­dung tragen beide Gruppen Verant­wor­tung. Das Ehrenamt zeichnet sich durch ein hohes Maß an Unpar­tei­lich­keit, Selb­stän­dig­keit und Urteils­ver­mögen aus. Juris­ti­sche Fach­kennt­nisse sind keine Vo- raus­set­zung, ledig­lich das Bewusst­sein zur Pflicht zur beson­deren Verfas­sungs­treue.

Auswahl­ver­fahren

Die ehren­amt­li­chen Rich­te­rinnen und Richter werden von einem am Verwal­tungs­ge­richt München gebil­deten Wahl­aus­schuss gewählt. Dieser Wahl­aus­schuss wählt die ehren­amt­li­chen Rich­te­rinnen und Richter aus Vorschlags­listen, die von den kreis­freien Städten und Land­kreisen erstellt werden. Nur Personen, die auf der Vorschlags­liste stehen, können gewählt werden. Die Benach­rich­ti­gung der ernannten Personen erfolgt direkt durch das Baye­ri­sche Verwal­tungs­ge­richt München.

Voraus­set­zungen für das rich­ter­liche Ehrenamt

• Besitz der deut­schen Staats­bür­ger­schaft

• Mindest­alter von 25 Jahren zu Beginn der Amts­pe­riode am 1. April 2025

• Wohn­sitz im Bezirk des Verwal­tungs­ge­richts München

Vom Amt der ehren­amt­li­chen Rich­te­rinnen und Richter sind kraft Gesetz (§ 21 VwGO) ausge­schlossen:

• Personen, die infolge Rich­ter­spruchs die Fähig­keit zur Beklei­dung öffent­li­cher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätz­li­chen Tat zu einer Frei­heits­strafe von mehr als sechs Monaten verur­teilt worden sind,

• Personen, gegen die Klage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust der Fähig­keit zur Beklei­dung öffent­li­cher Ämter zur Folge haben kann,

• Personen, die nicht das Wahl­recht zu den gesetz­ge­benden Körper­schaften des Landes besitzen.

Zu ehren­amt­li­chen Rich­te­rinnen und Rich­tern können gemäß § 22 VwGO nicht berufen werden:

• Mitglieder des Bundes­tages, des Euro­päi­schen Parla­ments, der gesetz­ge­benden Körper­schaften eines Landes, der Bundes­re­gie­rung oder einer Landes­re­gie­rung,

• Richter,

• Beamte oder Ange­stellte im öffent­li­chen Dienst ist, soweit sie nicht ehren­amt­lich tätig sind,

• Berufs­sol­daten oder Soldaten auf Zeit sowie

• Rechts­an­wälte, Notare und Personen, die fremde Rechts­an­ge­le­gen­heiten ge-

schäfts­mäßig besorgen.

Bewer­bung und weitere Infor­ma­tionen

Eine Bewer­bung für das rich­ter­liche Ehrenamt am Baye­ri­schen Verwal­tungs­ge­richt für die Amts­pe­riode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 ist bis Montag, 26. August 2024, beim Fach­be­reich Kommu­nale Ange­le­gen­heiten und Wahlen des Land­rats­amts München möglich.

Inter­es­sierte werden gebeten, den ausge­füllten Bewer­bungs­bogen per E‑Mail an wahlen@lra‑m.bayern.de zu schi­cken. Der Bewer­bungs­bogen ist abrufbar unter www.landkreis-muenchen.de.

Für Rück­fragen stehen die Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter per E‑Mail an wahlen@lra‑m.bayern.de oder tele­fo­nisch unter 089 / 6221–2325 zur Verfü­gung.

Umfang­reiche Infor­ma­tionen zum rich­ter­li­chen Ehrenamt beim Verwal­tungs­ge­richt gibt es unter: www.vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_broschuere_bfrei3.pdf.

Carina Ober­huber, Presse- und Öffent­lich­keits­ar­beit Land­ratsamt München

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