Schwer­punkt­kon­trollen im Stra­ßen­ver­kehr im nörd­li­chen Land­kreis­Mün­chen

15.03.2026 | Aktuelles, Polizei & Feuerwehr | 0 Kommentare

Kein Stark­bier, keine Drogen, kein Alkohol am Steuer!

Die Poli­zei­in­spek­tion Ober­schleiß­heim führt derzeit verstärkt Kontrollen im
Stra­ßen­ver­kehr durch.
Am Donnerstag, den 12.03.2026 um 07.40 Uhr wurde im Gewer­be­ge­biet Garching-
Hoch­brück ein 34-jähriger afgha­ni­scher Staats­an­ge­hö­riger mit Wohn­sitz im Land­kreis Starn­berg einer Verkehrs­kon­trolle unter­zogen. Es wurden drogen­ty­pi­sche Auffäl­lig­keiten fest­ge­stellt, ein entspre­chender Vortest verlief positiv, deshalb wurde eine Blut­ent­nahme veran­lasst und die Weiter­fahrt unter­bunden.
Anläss­lich der “Stark­bier­zeit” wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag, 13./14.03.2026 eine Schwer­punkt­kon­trolle durch­ge­führt. Erfreu­li­cher­weise verhielt sich die Masse der Fahr­zeug­führer regel­kon­form. Bei über 100 Kontrollen wurden in vier Fällen Verstöße fest­ge­stellt.

  1. Ein 30-jähriger maze­do­ni­scher Staats­an­ge­hö­riger ohne festen Wohn­sitz in Deutsch­land wurde in Ober­schleiß­heim ohne gültige Fahr­erlaubnis ange­troffen. Die Weiter­fahrt wurde unter­bunden, seine Fahr­zeug­schlüssel sicher­ge­stellt. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung wurde erstellt.
  2. Den einge­setzten Beamten fiel ein 25-jähriger Deut­scher aus Unter­schleiß­heim auf, der mit dem Fahrrad fuhr, ohne in die Pedale zu treten. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein Fahrrad mit Hilfs­motor handelt, für das ein Versi­che­rungs­kenn­zei­chen notwendig ist, außerdem bedarf es zum Führen im Stra­ßen­ver­kehr einer gültigen Fahr­erlaubnis bzw. einer Prüf­be­schei­ni­gung. Der Tatver­däch­tige konnte nichts von dem vorlegen, deshalb
    ergeht eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und die Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung.
  3. Fälle 3 und 4:
    Bei einer weiteren Kontrolle in Garching wurde zwei Pkw-Fahrer kontrol­liert, sie hatten zuvor Alkohol konsu­miert; nach einem Atem­al­ko­hol­test stellte sich heraus, dass sie gegen die 0,5‑Promille-Regel verstoßen haben. Inso­fern
    ergehen entspre­chende Anzeigen, die Weiter­fahrt wurde jeweils unter­bunden.

In diesem Zusam­men­hang ergeht folgender Hinweis:
Die Poli­zei­in­spek­tion Ober­schleiß­heim wird in nächster Zeit – auch nach dem Ende
der sog. “Stark­bier­zeit” weiterhin verstärkt Kontrollen im Stra­ßen­ver­kehr durch­führen
und insbe­son­dere über­prüfen, ob die Fahrer unter Alkohol- oder Drogen­ein­fluss
stehen.

Unser Appell:
Fahren unter Alkohol- und Drogen­ein­fluss gefährdet nicht nur Fahrer und Beifahrer,
sondern auch alle anderen Verkehrs­teil­nehmer. Lassen Sie bitte nach dem Genuss
berau­schender Mittel ihr Kraft­fahr­zeug stehen!

Uwe Dörn­höfer, Poli­zei­oberrat

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