Von Ali Hassler
Es war sicherlich eine schöne Veranstaltung. Wenn man jedoch selbst auf dem Weg zu einem Arzteinsatz behindert oder umgeleitet wird, stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit und Verantwortlichkeit.
Im Artikel heißt es: „Für den Einmarsch und den Tanz der Schäffler wurde sogar für eine halbe Stunde die hochfrequentierte Ortsdurchfahrt von der Feuerwehr gesperrt.“ Einzig die Linienbusse musste man alle 20 Minuten durchfahren lassen.
Damit geht es nicht nur um eine Absperrung, sondern auch um aktive Verkehrslenkung. Und das wirft eine einfache, aber wichtige Frage nach der Verantwortungskette auf:
– Straßensperrungen sind verkehrsrechtliche Maßnahmen.
– Zuständig dafür ist die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Polizei.
– Die Feuerwehr darf solche Sperrungen nur auf behördliche Anordnung ausführen, nicht aus eigener Befugnis (Außer im Notfall).
Der übliche und rechtlich saubere Ablauf wäre daher:
– Die Gemeinde genehmigt die Veranstaltung.
– Die Polizei ordnet die Sperrung an.
– Die Feuerwehr führt diese Anordnung aus.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob das ohnehin knappe Feuerwehrbudget in Zeiten angespannter Haushaltslage durch Einsätze für private Veranstaltungen wie „Christl Wolfschläger wird von den Schäfflern zu ihrem 87. Geburtstag geehrt“ belastet werden sollte. Auch das wäre im Sinne der Transparenz klärungsbedürftig.



Ali, dies ist eine sehr lange Tradition aus der Zeit, als die Pest in München wütete. Die Schäfflertänze werden sehr oft privat gebucht und kosten um die € 300,- zuzüglich von weiteren Reifenschwingern. Eine schöne Tradition die in der Regel 15 bis 20 Minuten in Anspruch nimmt. Strassen werden manchmal dazu in Beschlag genommen, aber es gibt keine Vollsperrung, eventuell muss man halt einen kleinen Umweg nehmen. Das sollten wir dieser schönen Tradition schulden. Die Dame hat sich sicherlich sehr darüber gefreut, insbesondere dieser Tanz nur alle 7 Jahre aufgeführt wird. Trotzdem Danke für dein Verständnis.