Kmfv setzt die SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) in seinem Bauprojekt um
In der Gemeinde Oberschleißheim entstehen im Quartier Mittenheim 96 geförderte Wohnungen nach dem Modell der einkommensorientierten Förderung (EOF). Die Vergabe der barrierefreien Wohnungen erfolgt voraussichtlich zum 1. Juli 2026. Interessierte können sich ab sofort informieren und bewerben.
Die Wohnungen verteilen sich auf das Erdgeschoss sowie die Obergeschosse 1 bis 3 und sind bequem über einen Aufzug erreichbar. Tiefgaragenstellplätze stehen ebenfalls zur Verfügung. Für alle Wohnungen ist eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zu entrichten.
Wohnungsbeispiele (Kaltmiete ohne Zusatzförderung):
| Zimmer | Fläche | Kaltmiete | Nebenkosten | Tiefgarage | Warmmiete |
| 1 Zi. | 37,42 m² | 542,59 € | 175,50 € | 80,00 € | 798,09 € |
| 2 Zi. | 57,99 m² | 840,86 € | 271,98 € | 80,00 € | 1.192,83 € |
| 3 Zi. | 75,88 m² | 1.100,26 € | 355,88 € | 80,00 € | 1.536,14 € |
| 4 Zi. | 92,91 m² | 1.347,20 € | 435,75 € | 80,00 € | 1.862,94 € |
| 5 Zi. | 120,31 m² | 1.744,50 € | 564,26 € | 80,00 € | 2.388,75 € |
Zusatzförderung möglich: Für Haushalte der Einkommensstufen 1 und 2 kann eine Zusatzförderung beantragt werden, die die Kaltmiete deutlich reduziert. Je nach Wohnungsgröße und Einkommensstufe beträgt diese Reduzierung zwischen 6,00 € und 7,90 € pro m² Wohnfläche. So würde beispielsweise bei einer 2‑Zimmer-Wohnung aus der Einkommensstufe 1 mit 57,99 m² die Kaltmiete – bei einer Förderung von 7,50 € pro m² – 405,93 € betragen (Kaltmiete ohne Förderung: 840,86 €).
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie man sich für die Wohnungen bewerben kann. Diese sind abhängig von der Einkommensstufe. Für die Wohnungen der Einkommensstufe 1 ist über die Wohnsitzgemeinde (aus dem Landkreis München) ein Antrag auf „Vormerkung für eine geförderte Wohnung“ beim Landratsamt München zu stellen. Der Antrag ist erhältlich bei der Gemeinde Oberschleißheim beziehungsweise bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde, in der sich die aktuelle Wohnung befindet. Zudem kann das Antragsformular auch auf der Website des Landkreis München heruntergeladen werden:
Vormerkung für eine staatlich geförderte Mietwohnung im Landkreis München (Form A)
Für die Wohnungen der Einkommensstufe 2 ist über die Wohnsitzgemeinde ein Antrag auf einen „Allgemeinen Wohnberechtigungsschein“ beim zuständigen Landratsamt zu stellen. Den Antrag ist bei der Gemeinde Oberschleißheim beziehungsweise der betreffenden Wohnsitzgemeinde erhältlich. Zudem kann der Antrag auch über die Website des Landkreises in dem der aktuelle Wohnsitz liegt heruntergeladen werden. Für den Landkreis München: Wohnberechtigungsschein beantragen
Bewerbungen für die geförderten Wohnungen der Einkommensstufe 2 können zusammen mit dem Wohnberechtigungsschein direkt an die KMFV Mittenheim GmbH & Co. KG unter der E‑Mail-Adresse vermietung.mittenheim@kmfv.de gerichtet werden.
„Wir freuen uns sehr, dass wir im Quartier Mittenheim von den 420 Wohnungen, die dort insgesamt entstehen, 96 Wohnungen nach dem Modell der einkommensorientierten Förderung vergeben können. Hierdurch ist es uns möglich einen Beitrag zu leisten, dass, Menschen mit geringerem und mittlerem Einkommen auf dem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt eine Perspektive erhalten“, erklärt Michael Auer, Mitglied der Geschäftsleitung und besonderer Vertreter für Immobilien und Bauwesen des kmfv.
Jetzt informieren, Antrag stellen und sich eine Wohnperspektive sichern. Für Auskünfte stehen die Gemeinde Oberschleißheim (089/315613–0), das Landratsamt München www.landkreis-muenchen.de und die KMFV Mittenheim GmbH & Co. KG vermietung.mittenheim@kmfv.de zur Verfügung.
Ralf Horschmann, M.A.
Leiter Öffentlichkeitsarbeit kmfv




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