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Quar­tier Mitten­heim öffnet die Türen: Jetzt geför­derte Wohnungen sichern!

22.11.2025 | Aktuelles, Unternehmen | 0 Kommentare

Kmfv setzt die SoBoN (Sozi­al­ge­rechte Boden­nut­zung) in seinem Baupro­jekt um

In der Gemeinde Ober­schleiß­heim entstehen im Quar­tier Mitten­heim 96 geför­derte Wohnungen nach dem Modell der einkom­mens­ori­en­tierten Förde­rung (EOF). Die Vergabe der barrie­re­freien Wohnungen erfolgt voraus­sicht­lich zum 1. Juli 2026. Inter­es­sierte können sich ab sofort infor­mieren und bewerben.

Die Wohnungen verteilen sich auf das Erdge­schoss sowie die Ober­ge­schosse 1 bis 3 und sind bequem über einen Aufzug erreichbar. Tief­ga­ra­gen­stell­plätze stehen eben­falls zur Verfü­gung. Für alle Wohnungen ist eine Kaution in Höhe von drei Kalt­mieten zu entrichten.

Wohnungs­bei­spiele (Kalt­miete ohne Zusatz­för­de­rung):

ZimmerFlächeKalt­mieteNeben­kostenTief­ga­rageWarm­miete
1 Zi.37,42 m²542,59 €175,50 €80,00 €798,09 €
2 Zi.57,99 m²840,86 €271,98 €80,00 €1.192,83 €
3 Zi.75,88 m²1.100,26 €355,88 €80,00 €1.536,14 €
4 Zi.92,91 m²1.347,20 €435,75 €80,00 €1.862,94 €
5 Zi.120,31 m²1.744,50 €564,26 €80,00 €2.388,75 €

Zusatz­för­de­rung möglich: Für Haus­halte der Einkom­mens­stufen 1 und 2 kann eine Zusatz­för­de­rung bean­tragt werden, die die Kalt­miete deut­lich redu­ziert. Je nach Wohnungs­größe und Einkom­mens­stufe beträgt diese Redu­zie­rung zwischen 6,00 € und 7,90 € pro m² Wohn­fläche. So würde beispiels­weise bei einer 2‑Zimmer-Wohnung aus der Einkom­mens­stufe 1 mit 57,99 m² die Kalt­miete – bei einer Förde­rung von 7,50 € pro m² – 405,93 € betragen (Kalt­miete ohne Förde­rung: 840,86 €).

Infor­ma­tionen zum Bewer­bungs­ver­fahren

Es gibt unter­schied­liche Verfahren, wie man sich für die Wohnungen bewerben kann. Diese sind abhängig von der Einkom­mens­stufe. Für die Wohnungen der Einkom­mens­stufe 1 ist über die Wohn­sitz­ge­meinde (aus dem Land­kreis München) ein Antrag auf „Vormer­kung für eine geför­derte Wohnung“ beim Land­ratsamt München zu stellen. Der Antrag ist erhält­lich bei der Gemeinde Ober­schleiß­heim bezie­hungs­weise bei der zustän­digen Wohn­sitz­ge­meinde, in der sich die aktu­elle Wohnung befindet. Zudem kann das Antrags­for­mular auch auf der Website des Land­kreis München herun­ter­ge­laden werden:

Vormer­kung für eine staat­lich geför­derte Miet­woh­nung im Land­kreis München (Form A)

Für die Wohnungen der Einkom­mens­stufe 2 ist über die Wohn­sitz­ge­meinde ein Antrag auf einen „Allge­meinen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein“ beim zustän­digen Land­ratsamt zu stellen. Den Antrag ist bei der Gemeinde Ober­schleiß­heim bezie­hungs­weise der betref­fenden Wohn­sitz­ge­meinde erhält­lich. Zudem kann der Antrag auch über die Website des Land­kreises in dem der aktu­elle Wohn­sitz liegt herun­ter­ge­laden werden. Für den Land­kreis München: Wohn­be­rech­ti­gungs­schein bean­tragen

Bewer­bungen für die geför­derten Wohnungen der Einkom­mens­stufe 2 können zusammen mit dem Wohn­be­rech­ti­gungs­schein direkt an die KMFV Mitten­heim GmbH & Co. KG unter der E‑Mail-Adresse vermietung.mittenheim@kmfv.de gerichtet werden.

„Wir freuen uns sehr, dass wir im Quar­tier Mitten­heim von den 420 Wohnungen, die dort insge­samt entstehen, 96 Wohnungen nach dem Modell der einkom­mens­ori­en­tierten Förde­rung vergeben können. Hier­durch ist es uns möglich einen Beitrag zu leisten, dass, Menschen mit gerin­gerem und mitt­lerem Einkommen auf dem zuneh­mend ange­spannten Wohnungs­markt eine Perspek­tive erhalten“, erklärt Michael Auer, Mitglied der Geschäfts­lei­tung und beson­derer Vertreter für Immo­bi­lien und Bauwesen des kmfv.

Jetzt infor­mieren, Antrag stellen und sich eine Wohn­per­spek­tive sichern. Für Auskünfte stehen die Gemeinde Ober­schleiß­heim (089/315613–0), das Land­ratsamt München www.landkreis-muenchen.de und die KMFV Mitten­heim GmbH & Co. KG vermietung.mittenheim@kmfv.de zur Verfü­gung.

Ralf Horschmann, M.A.
Leiter Öffent­lich­keits­ar­beit kmfv

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