Neues Kfz-Kenn­zei­chen “MU” für den Land­kreis München

03.07.2025 | Ankündigungen | 0 Kommentare

Einfüh­rung für Ende 2025 avisiert

Der Land­kreis München wird voraus­sicht­lich gegen Ende dieses Jahres ein neues Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen für Kraft­fahr­zeuge erhalten. Einem entspre­chenden Antrag des Land­kreises München hat das Bundes­mi­nis­te­rium für Verkehr (BMV) jetzt zuge­stimmt. Künftig wird es damit möglich sein, neben dem bisher übli­chen Kenn­zei­chen „M“ auch das Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen „MU“ für „Münchner Umland“ zu erhalten.

Bis das neue Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen jedoch zuge­teilt werden kann, wird es noch einige Monate dauern. Unter anderem muss zunächst die Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger abge­wartet werden. Mit dieser wird die Einfüh­rung des neuen Kenn­zei­chens formal bekannt gemacht.

Unter­dessen laufen in der Kfz-Zulas­sungs­stelle des Land­kreises die Vorbe­rei­tungen auf die Einfüh­rung des neuen Kenn­zei­chens auf Hoch­touren.

Das neue Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen, das künftig das bishe­rige „M“-Kennzeichen ergänzen soll, muss in die iKfz-Dienst­leis­tungen des Land­kreises inte­griert werden und auch das Reser­vie­rungs­system für Wunsch­kenn­zei­chen muss mit Blick auf das neue Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen ange­passt werden.

Zudem sind enge Abstim­mungs­ar­beiten mit anderen Behörden und Soft­ware­an­bie­tern notwendig, die wiederum weiteren Abstim­mungs­be­darf haben und tech­ni­sche Vorbe­rei­tungen treffen müssen. Die Kfz-Zulas­sungs­stelle befindet sich bereits in Abstim­mungen mit dem Kraft­fahrt-Bundesamt Flens­burg und mit den Fach­ver­fah­rens­an­bie­tern.

Läuft alles nach Plan, rechnet man in der Kfz-Zulas­sungs­stelle mit einem Start­termin für das neue Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen zum Ende des Jahres 2025.

Wunsch­kenn­zei­chen-Reser­vie­rung in Vorbe­rei­tung – Land­ratsamt bittet um Geduld

Recht­zeitig zur Einfüh­rung des neuen Kenn­zei­chens werden Bürge­rinnen und Bürger dann die Möglich­keit haben, sich bei Bedarf ihr Wunsch­kenn­zei­chen mit dem Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen „MU“ zu reser­vieren. Sobald eine Wunsch­kenn­zei­chen-Reser­vie­rung möglich ist, infor­miert das Land­ratsamt per Pres­se­mit­tei­lung sowie über die Land­kreis-Website und soziale Medien. Bis dahin bittet die Behörde inter­es­sierte Bürge­rinnen und Bürger noch um ein wenig Geduld.

Land­kreis­bür­ge­rinnen und ‑bürger, die aktuell bereits ein „M“ besitzen, können dieses selbst­ver­ständ­lich weiter behalten. Dem Land­kreis stehen die zuge­teilten „M“-Kennzeichen auch weiterhin für weitere Zulas­sungen zur Verfü­gung.

Mit der Einfüh­rung von „MU“ besteht bei der Kfz-Zulas­sung – online wie vor Ort – die Wahl zwischen den beiden Kenn­zei­chen. Bereits zuge­las­sene Fahr­zeuge können nach einer Außer­be­trieb­set­zung auf Wunsch mit dem neuen Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen wieder zuge­lassen werden.

Mit dem neuen Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen stehen den Kunden der Kfz-Zulas­sungs­stelle in Kombi­na­tion mit dem Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen „MU“ weitere Buch­sta­ben­kom­bi­na­tionen zur Auswahl – so etwa die bisher der Landes­haupt­stadt München vorbe­hal­tenen Buch­staben wie B, F und G.

Weitere Infor­ma­tionen zur Einfüh­rung des „MU“-Kennzeichens im Land­kreis München folgen.

Fran­ziska Herr, Presse- und Öffent­lich­keits­ar­beit Land­ratsamt München Land

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