Radls­tern­fahrt des ADFC nach München am Sonntag, 18. Mai 2025

15.05.2025 | Lokale Initiativen | 0 Kommentare

Infor­ma­tion für Radl­be­geis­terte: Entschei­dung über endgül­tige Route steht noch aus

Die ursprüng­lich geplante und vom ADFC im November 2024 ange­mel­dete Route führt ein Stück weit über die A96. So war es auch vor zwei Jahren, als zu 18.000 Menschen mit radelten. Dieses Jahr waren Polizei und KVR München nicht einver­standen, mit der Begrün­dung, durch mehrere Baustellen könne der Auto­ver­kehr nicht ohne Gefahren umge­leitet werden. Der ADFC wollte das nicht akzep­tieren und reichte beim Verwal­tungs­ge­richt eine Klage mit Eilan­trag ein. Die Entschei­dung fällt vermut­lich erst am Freitag.

Deshalb gibt es für die Radls­tern­fahrt 2025 des ADFC jetzt zwei Stre­cken­va­ri­anten (Auto­bahn oder Stadt­route bzw. Alter­na­tiv­route) in der Stadt München mit ca. 51 km oder 33 km Länge. Die Abfahrts­zeiten vari­ieren deshalb, die Treff­punkte sind aber iden­tisch! 

Treff­punkt in Ober­schleiß­heim auf dem Park­platz vor dem Neuen Schloss, entweder um 10:45 Uhr (Route mit Auto­bahn) ENTFÄLLT: SIEHE NACHTRAG UNTEN oder um 11:30 Uhr (Stadt-Route). Das Ziel Königs­platz in München wird gegen 16:00 Uhr erreicht. Dort findet die Abschluss­kund­ge­bung statt. 

Die aktu­ellsten Infor­ma­tionen zu Stre­cken, Zeiten oder Hinweise für die Heim­fahrt findet man auf der Webseite der Stern­fahrt muenchen.adfc.de/sternfahrt. Dort wird auch — u.U. kurz­fristig — über den tatsäch­li­chen Verlauf am Sonntag infor­miert. 

Bitte am Samstag auf die Webseite der Stern­fahrt schauen!

Dazu Robert Burschik, Spre­cher ADFC Schleiß­heim: “Unsere vom Grund­ge­setz geschützte Versamm­lung wurde im November 2024 mit der Stre­cken­va­ri­ante Auto­bahn­route mit den Stre­cken­ästen wie im Vorjahr ange­meldet. Im Verlauf der seitdem laufenden Gespräche hat der ADFC die Zahl der Außen­äste schon redu­ziert, um den Siche­rungs­auf­wand zu verrin­gern. Vorsorg­lich wurde auch eine Alter­na­tiv­route geplant, um die Durch­füh­rung der Versamm­lung bei den vorher­seh­baren Einwänden der Behörde trotzdem zu ermög­li­chen. Der Bescheid, mit dem diese Planung in der letzten Woche abge­lehnt wurde, hat einen Umfang von ca. 110 Seiten und fasst die Stel­lung­nahmen vieler Fach­be­hörden (Polizei, Rettungs­dienst usw.) zusammen. Unsere Erwi­de­rung wird sicher 50 Seiten umfassen. In all diese Unter­lagen, die mit großem Aufwand erstellt wurden, muss sich das Verwal­tungs­ge­richt einlesen. 

Wir freuen uns, wenn ihr trotz der zeit­li­chen Unsi­cher­heiten mitfahren könnt. Eure Teil­nahme ist auch eine Beloh­nung für die immense ehren­amt­liche Arbeit der Orga­ni­sa­to­rinnen und Orga­ni­sa­toren der Stern­fahrt aus dem ADFC-Kreis­ver­band München. Ich hoffe, wir sehen uns am Sonntag zu einer unfall­freien und fröh­li­chen Stern­fahrt!”

Andrea Wörle

NACHTRAG vom ADFC am Donners­tag­nach­mitttag: Das Münchner Verwal­tungs­ge­richt hat heute, Donnerstag, 15.5.2025, die Klage des ADFC München auf Frei­gabe der Auto­bahn A96 für die Radstern­fahrt am kommenden Sonntag, dem 18. Mai 2025, abge­wiesen. Der ADFC sieht mit diesem Verbot das Recht auf Versamm­lungs­frei­heit massiv verletzt. Die Stern­fahrt findet auf jeden Fall statt, jetzt ohne den Auto­bahn­ab­schnitt. 

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