Information für Radlbegeisterte: Entscheidung über endgültige Route steht noch aus
Die ursprünglich geplante und vom ADFC im November 2024 angemeldete Route führt ein Stück weit über die A96. So war es auch vor zwei Jahren, als zu 18.000 Menschen mit radelten. Dieses Jahr waren Polizei und KVR München nicht einverstanden, mit der Begründung, durch mehrere Baustellen könne der Autoverkehr nicht ohne Gefahren umgeleitet werden. Der ADFC wollte das nicht akzeptieren und reichte beim Verwaltungsgericht eine Klage mit Eilantrag ein. Die Entscheidung fällt vermutlich erst am Freitag.
Deshalb gibt es für die Radlsternfahrt 2025 des ADFC jetzt zwei Streckenvarianten (Autobahn
oder Stadtroute
bzw. Alternativroute
) in der Stadt München mit ca. 51 km oder 33 km Länge. Die Abfahrtszeiten variieren deshalb, die Treffpunkte sind aber identisch!
Treffpunkt in Oberschleißheim auf dem Parkplatz vor dem Neuen Schloss, entweder um 10:45 Uhr (
Route mit Autobahn) ENTFÄLLT: SIEHE NACHTRAG UNTEN oder um 11:30 Uhr (
Stadt-Route). Das Ziel Königsplatz in München wird gegen 16:00 Uhr erreicht. Dort findet die Abschlusskundgebung statt.
Die aktuellsten Informationen zu Strecken, Zeiten oder Hinweise für die Heimfahrt findet man auf der Webseite der Sternfahrt muenchen.adfc.de/sternfahrt. Dort wird auch — u.U. kurzfristig — über den tatsächlichen Verlauf am Sonntag informiert.
Bitte am Samstag auf die Webseite der Sternfahrt schauen!
Dazu Robert Burschik, Sprecher ADFC Schleißheim: “Unsere vom Grundgesetz geschützte Versammlung
wurde im November 2024 mit der Streckenvariante Autobahnroute
mit den Streckenästen wie im Vorjahr angemeldet. Im Verlauf der seitdem laufenden Gespräche hat der ADFC die Zahl der Außenäste schon reduziert, um den Sicherungsaufwand zu verringern. Vorsorglich wurde auch eine Alternativroute geplant, um die Durchführung der Versammlung bei den vorhersehbaren Einwänden der Behörde trotzdem zu ermöglichen. Der Bescheid, mit dem diese Planung in der letzten Woche abgelehnt wurde, hat einen Umfang von ca. 110 Seiten und fasst die Stellungnahmen vieler Fachbehörden (Polizei, Rettungsdienst usw.) zusammen. Unsere Erwiderung wird sicher 50 Seiten umfassen. In all diese Unterlagen, die mit großem Aufwand erstellt wurden, muss sich das Verwaltungsgericht einlesen.
Wir freuen uns, wenn ihr trotz der zeitlichen Unsicherheiten mitfahren könnt. Eure Teilnahme ist auch eine Belohnung für die immense ehrenamtliche Arbeit der Organisatorinnen und Organisatoren der Sternfahrt aus dem ADFC-Kreisverband München. Ich hoffe, wir sehen uns am Sonntag zu einer unfallfreien und fröhlichen Sternfahrt!”
Andrea Wörle
NACHTRAG vom ADFC am Donnerstagnachmitttag: Das Münchner Verwaltungsgericht hat heute, Donnerstag, 15.5.2025, die Klage des ADFC München auf Freigabe der Autobahn A96 für die Radsternfahrt am kommenden Sonntag, dem 18. Mai 2025, abgewiesen. Der ADFC sieht mit diesem Verbot das Recht auf Versammlungsfreiheit massiv verletzt. Die Sternfahrt findet auf jeden Fall statt, jetzt ohne den Autobahnabschnitt.
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