Schon erle­digt?

26.09.2024 | Vereine & Soziales | 0 Kommentare

Antrag auf Landes­pfle­ge­geld

Das Wich­tigste zuerst: Wer schon einmal Landes­pfle­ge­geld bekommen hat, braucht keinen weiteren Antrag zu stellen. Das Geld wird dann auto­ma­tisch jedes Jahr ausge­zahlt.

Für alle anderen gilt: Das baye­ri­sche Landes­pfle­ge­geld bekommen 

  • pfle­ge­be­dürf­tige Menschen mit Pfle­ge­grad 2 und höher,
  • mit Haupt­wohn­sitz in Bayern,

auf Antrag.

Das Landes­pfle­ge­geld bekommt man auch, wenn man in einem Pfle­ge­heim lebt. Es beträgt 1.000 Euro im Jahr. Der Antrag ist an das Landesamt für Pflege, Post­fach 1365, 92203 Amberg zu stellen.

Fragen beant­wortet gerne der Pfle­ge­stütz­punkt des Land­kreises München unter Telefon: 089 / 6221–4399 und per E‑Mail an: pflegestuetzpunkt@lra‑m.bayern.de.

Tobias Klei­nert, Land­ratsamt München Presse- und Öffent­lich­keits­ar­beit

Nach­trag aus der Redak­tion: Wer schon mal die Forma­li­täten und Anträge für einen Pfle­ge­fall in der Familie regeln musste, weiß, was Büro­kratie ist. Aber der Antrag auf Landes­pfle­ge­geld geht so unbü­ro­kra­tisch, dass man es kaum glauben kann. Danke dafür! Andrea Wörle

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