Leser­mail zum Artikel “Gut Hoch­mut­ting — vom Baudenkmal zur gewerb­li­chen Nutzung?”

Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel "Gut Hochmutting - vom Baudenkmal zur gewerblichen Nutzung?".

Von Markus Böck, Erster Bürger­meister und im Namen der CSU-Frak­tion

Sehr geehrter Herr Elsner, 

den von Ihnen verfassten und scheinbar von Ihrer ganzen Frak­tion getra­genen Artikel kann man so nicht stehen lassen.

Richtig ist, dass die gewerb­liche Nutzung wie von Ihnen beschrieben nicht ange­zeigt war und auf unseren Hinweis ein bauauf­sicht­li­ches Verfahren beim LRA einge­leitet wurde. Dass dieses Verfahren nun so lange dauerte, ist bedau­er­lich aber für uns nicht zu ändern. Nun erreichte uns gemäß der BayBO eine Anhö­rung des LRA, in der klar und deut­lich sämt­liche Rechts­vor­schriften darge­legt werden, dass der Bauan­trag des Bauwer­bers geneh­mi­gungs­fähig sei. 

Im Übrigen stellte dies auch schon unsere Verwal­tung im Januar 2023 fest, weshalb rich­ti­ger­weise ein posi­tiver Beschluss­vor­schlag formu­liert wurde und das gemeind­liche Einver­nehmen erteilt werden sollte. Die Frak­tionen der CSU und FW sowie meine Wenig­keit haben schon damals erkannt, dass eine Ableh­nung dieses Antrags planungs­recht­lich rechts­widrig wäre und sind deshalb dem Vorschlag der Verwal­tung gefolgt. 

Dieses Abstim­mungs­er­gebnis jetzt als Legi­ti­mie­rungs­ver­such rechts­wid­riger Sach­ver­halte darzu­stellen, ist falsch.

Da die Anhö­rung erneut im Gremium behan­delt werden muss, wird die Beschluss­vor­lage (planungs­recht­lich korrekt) erneut positiv formu­liert sein. Sollte dieser Beschluss wieder mehr­heit­lich abge­lehnt und das gemeind­liche Einver­nehmen nicht erteilt werden, so wird das LRA unseren Beschluss ersetzen und die Geneh­mi­gung ausspre­chen. Denn der Bauherr hat gemäß dem BauGB einen recht­li­chen Anspruch auf Ertei­lung einer Bauge­neh­mi­gung.

Die wach­sende Zahl an Zweif­lern zur Funk­ti­ons­tüch­tig­keit unseres Rechts­staates anzu­führen, empfinde ich durchaus als frag­würdig. Ein rechts­kon­former und vom LRA über­prüfter Vorgang ist meines Erach­tens genau der Beweis dafür, dass unser Rechts­staat hervor­ra­gend funk­tio­niert und wir uns als Gremium eben­falls an die geltenden Rechts­vor­schriften halten sollten. Auch wenn das verein­zelt nicht gefällt. 

Die wach­sende Zahl an Zweif­lern zu unserem Rechts­staat wird m.E. an anderer Stelle produ­ziert. Aber sicher nicht hier in Ober­schleiß­heim.

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