„Oh Salomon, was sagst Du nun?“
Der Gleichbehandlungsgrungsatz ist recht einfac h, er lautet: Gleiche Sachverhalte sind gleich, und ungleiche Sachverhalte sind ihrer Verschiedenheit entsprechend ungleich zu behandeln.
Allerdings gilt im deutschen Recht auch der Grundsatz: Man hat keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.
(z.B.: Wird jemand von der Polizei aus einer Kolonnne herausgewunken, weil er zu schnell gefahren ist, kann er sich nicht darauf berufen, dass die anderen auch zu schnell unterwegs waren und ohne Strafe davonkommen.)
Harald Dietl
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