Kein Feuer­werk um Bayerns Schlösser

31.12.2023 | Schlösser & Museen | 0 Kommentare

Wegen erhöhter Brand­ge­fahr sind Raketen und Böller verboten

Zum Jahres­ende weist die Baye­ri­sche Schlös­ser­ver­wal­tung darauf hin, dass am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 ganz­tägig rund um die baye­ri­schen Schlösser, Burgen und Resi­denzen keine Feuer­werks­körper oder sons­tige Pyro­technik abge­brannt werden dürfen. Die Schlös­ser­ver­wal­tung unter­sagt jedes Abbrennen dieser Gegen­stände insbe­son­dere auf den Schloss­plätzen und in den Burg­in­nen­höfen.

In der Silves­ter­nacht sind aufgrund der Brand­ge­fahr auch einige Schloss­plätze und Anlagen gesperrt, beispiels­weise der Schloss­platz in Dachau (ab 18 Uhr), die gesamte Burg­an­lage der Burg Cadolz­burg oder die Anlage der Festung Mari­en­berg in Würz­burg (ab 21 Uhr). Auch die Zufahrts­wege zur Burg Traus­nitz in Landshut und zur Burg Burg­hausen werden in der Silves­ter­nacht aus Gründen des vorbeu­genden Brand­schutzes ab 21 Uhr bzw. ab 18 Uhr gesperrt.

Diese Rege­lung dient der Verhü­tung einer erhöhten Brand­ge­fahr: Raketen, Böller und Funken­flug gefährden die histo­ri­schen Gebäude erheb­lich. Dies­be­züg­lich will die Schlös­ser­ver­wal­tung an die verhee­renden Folgen von Groß­bränden in histo­ri­schen Gebäuden erin­nern, beispiels­weise die Brände auf der Burg Traus­nitz in Landshut 1961oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Biblio­thek in Weimar 2004.  

Die Baye­ri­sche Schlös­ser­ver­wal­tung fordert alle Bürge­rinnen und Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahres­wechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindring­lich, mitge­brachte Gläser und Flaschen wieder mitzu­nehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silves­ter­nacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Pres­se­stelle der Baye­ri­schen Schlös­ser­ver­wal­tung

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