Leser­mail zum Artikel „Rathaus bringt Bauträger gegen sich auf“

Sehr geehrter Herr Gulden­kirch,
da ich in letzter Zeit immer wieder als Verhin­derer des in Planung befind­li­chen Bauge­biets hinge­stellt werde, ist meine Geduld, zu schweigen, beendet.
Der von Ihnen zitierte Struk­tur­plan, der dem Gemein­derat 2014 vorge­stellt wurde, zeigt mehrere Vari­anten auf, wie eines der letzten inner­ört­li­chen Bauge­biete aussehen könnte. Alle Vari­anten weisen Durch­we­gungen und öffent­li­ches Grün aus. Die zwischen 6000 und 8000 qm öffent­liche Flächen sind fast alle auf meinem Grund­stück ausge­wiesen, obwohl ich derzeit nicht bauen will. Hierzu verlange ich eine einver­nehm­liche Lösung.
Sie, Herr Gulden­kirch, als Vertreter der Bauträger und Eigen­tümer, wollen von dem nichts wissen und ließen zu, dass deren Grund­stücke von Grenze zu Grenze Bauland werden. Öffent­liche Grün­züge und Wege, die auf Grund­stü­cken Ihrer Mandanten liegen, wollen Sie bei der Verwirk­li­chung mit Baurecht vergütet haben.
Als Sie bei der Bauleit­pla­nung beim Bauge­biet an der Hirsch­pl­a­n­allee auch Gemein­derat waren, haben Sie ganz anders argu­men­tiert. Dort waren Ihnen 240 Wohn­ein­heiten bei 5 ha (50 000m²) zuviel, hier sind Ihnen 240 Wohn­ein­heiten bei 2 ha (20 000m²) zu wenig. So lesen sich jeden­falls Ihre Zeilen. Das Bauge­biet Hirsch­pl­a­n­allee hat trotz seiner Größe nur 168 Wohn­ein­heiten.
Das, was Sie jetzt fordern, ist eine reine Gefäl­lig­keits­pla­nung für Ihre Mandanten und jetzt diffa­mieren Sie jeden, der Ihnen im Wege steht, bzw. eine andere Meinung hat. In meiner fast 30jährigen Gemein­de­rats­ar­beit habe ich solche unge­recht­fer­tigten Anschul­di­gungen noch nie erlebt.
Als Bauju­rist wissen Sie, dass Bauleit­pläne ausschließ­lich unter die Planungs­ho­heit der Gemeinde fallen und nicht die Aufgabe von Bauträ­gern sind. Der Bauaus­schuss hat die Bauleit­pla­nung an ein externes Planungs­büro vergeben und das ist gut so. Bei der Hirsch­pl­a­n­allee wurde unter Ihrer Gemein­de­rats­mit­glied­schaft sogar ein Wett­be­werb verlangt, der auch alles verzö­gerte!
Dass Wohn­raum benö­tigt wird, ist nicht strittig, aber nicht um jeden Preis. In der Park­sied­lung steht immer noch jede Menge Wohn­raum leer, laut Inserat von „Patrizia“ kostet der qm 5.300,–€, das bei einem 50jährigem Bau. Mit Sicher­heit verlangen Ihre Bauträger für einen Neubau nicht weniger.
Die nach der SoBoN errich­teten Sozi­al­woh­nungen werden nur auf Zeit güns­tiger sein. Was ist nach Ablauf der 25jährigen Sozi­al­bin­dung? Ich stehe dazu, ich habe nicht für die SoBoN gestimmt, weil diese nicht nach­haltig ist. Die Gemeinde hat nach wie vor die Möglich­keit, eine Teil­fläche von
25 % zu einem 1/6 des Verkehrs­wertes zu kaufen (wie an der Hirsch­pl­a­n­allee]. Nur das ist für mich nach­haltig, deshalb werde ich hierzu einen entspre­chenden Antrag im Gemein­derat einbringen, damit der Gleich­heits­grund­satz gegen­über den ehema­ligen Grund­be­sit­zern an der Hirsch­pl­a­n­allee gewahrt ist (Art. 3 GG). Auch im Grund­satz­be­schluss vom 18.10.2016 ist nach­zu­lesen, dass ein Teil­kauf möglich ist. Im Antrag einer von Ihnen vertre­tenen Erben­ge­mein­schaft wurde ein Teil­ver­kauf an die Gemeinde ange­boten, zudem gibt es einen Beschluss des Gemein­de­rats über ein Vorkaufs­recht. Beschluss­mäßig ist dies noch nicht behan­delt.
Hans Negele,
FW-Gemein­derat

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