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ORTSGESCHEHEN

'Gemeinde und Freistaat sind sich über Gewerbeentwicklung einig'

Der im September anstehende Bürgerentscheid um ein mögliches neues Gewerbegebiet hat eine pikante Fußnote in den Akten der Bayerischen Staatsregierung. Denn Gemeinde und Freistaat haben hinter verschlossenen Türen bereits eine sogenannte Zielvereinbarung abgeschlossen, hier gemeinsam Gewerbe zu planen. "Die Gemeinde Oberschleißheim und der Freistaat Bayern sind sich einig", heißt es in dieser Zielvereinbarung, "diese Fläche zur Gewerbeansiedlung baurechtlich zu entwickeln".
Das Papier war in mehreren nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen, einige davon über mehrere Stunden, verabschiedet worden. SPD und FDP hatten sich dem Vernehmen nach dabei massiv dagegen verwahrt, die Materie öffentlich zu machen – um dann nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung einen Bürgerentscheid einzuleiten. In ihrer Lesart eröffne diese Zielvereinbarung lediglich "eine historische Chance", wie es in einer gemeinsamen Stellungnahme heißt. Ob sie ergriffen werde, sei aber allein den Bürgern im Bürgerentscheid vorbehalten.
Da jedoch alle Verhandlungen und Beratungen geheim geführt worden waren, muss unklar bleiben, welchen Stellenwert diese Zielvereinbarung im Konfliktfall haben wird. Kann sich der Freistaat darauf berufen, auch wenn der Bürgerentscheid das Gewerbegebiet ablehnt? Der dreiseitige Vereinbarungstext lässt jedenfalls keinerlei Rücktrittsoptionen der Gemeinde erkennen.
Für das Land ist die Regionalvertretung München der "Immobilien Freistaat Bayern" Vertragspartner, ein kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb unter der Aufsicht des Finanzministeriums, der unter anderem "für den staatlichen Betrieb nicht mehr benötigte Immobilien entwickelt und dem Markt zuführt".
Ausgangspunkt der ganzen überraschenden Entwicklung war, dass der Freistaat Bayern massiven Flächenbedarf zur Entwicklung der Tierärztlichen Fakultät auf dem Veterinäranger angemeldet hat. Südlich des bereits definierten Campus entlang der Sonnenstraße hatte die Gemeinde jedoch mittelfristig Gewerbeflächen ausgewiesen, die sie "im Rahmen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung benötigt", wie es in der Präambel der Zielvereinbarung heißt.
Die Zielvereinbarung regelt faktisch nun den Deal, dass die Gemeinde die Gewerbewidmung an der Sonnenstraße wieder zurücknimmt und das Gelände dem Unicampus zuschlägt, und dafür Grundbesitz des Freistaats an der Autobahn A92 zum "Ersatz-Gewerbegebiet" ausweist. Die Gemeinde sehe sich, so steht es in der Zielvereinbarung, "nur dann in der Lage, von dieser Beschlussfassung Abstand zu nehmen", nämlich von der Gewerbeausweisung an der Sonnenstraße, "wenn einige geeignete Ersatzfläche vom Freistaat Bayern angeboten wird".
Während für die Ausweisung des Universitätsgebietes an der Sonnenstraße genügend Hintertüren in der Zielvereinbarung eröffnet werden, steht die gemeinsame Entwicklung des Gewerbegebietes an der Autobahn ohne wenn und aber darin fest. Mit 15 Hektar ist bereits die Größe genau beziffert. Klar geregelt ist auch, dass "der Freistaat Bayern die zukünftigen Gewerbegebietsflächen direkt an Investoren beziehungsweise Gewerbetreibende veräußern wird".
Der Gemeinderat hatte den Deal gegen den Widerstand von CSU und Grünen stets nichtöffentlich verhandelt. Die CSU wollte schon während dieser Beratungen ein Bürgerbegehren gegen die Gewerbegebietsausweisung initiieren, sah sich aber blockiert, weil die Materie noch nicht öffentlich war. In der gleichen Sitzung, in der vom Gemeinderat formal rückwirkend die Öffentlichkeit des Beschlusses hergestellt wurde, legten SPD und FDP ihr Ratsbegehren pro Gewerbegebiet vor.
Während wiederum CSU und Grüne nun ausreichend Zeit forderten, die bislang geheim gehaltene Problematik ausführlich öffentlich zu diskutieren, wurde der Termin des Bürgerentscheids mehrheitlich bereits auf den 22. September gelegt, um eine kostensparende Koppelung an die Bundestagswahl zu erreichen. Die CSU hat ihr zunächst zwangsweise storniertes Bürgerbegehren nun doch wieder aufgelegt und auch bereits mit den nötigen Unterschriften eingereicht. so dass im Bürgerentscheid das Ratsbegehren ein Ja oder Nein zum Gewerbegebiet abfragen wird und das Bürgerbegehren ein Nein oder Ja – und beides vor dem Hintergrund der unterzeichneten Zielvereinbarung.
 
(hierzu ist ein Lesermail eingegangen)


05.08.2013    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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