Lesermail zum Artikel: 'Arbeitsplatz für Krippenplatz?'
Liebe Frau Schnell, liebe Leserinnen und Leser,
es ist problematisch, einen Krippenplatz an das Vorhandensein einer Arbeitgeberbescheinigung zu knüpfen: Wie soll mit Eltern(-teilen), welche derzeit keiner Beschäftigung nachgehen, dies aber gerne tun würden, umgegangen werden? Diese können die geforderte Bescheinigung nicht beibringen.
Es gibt auch viele Arbeitgeber, welche eine solche Bescheinigung an Eltern(-teile), welche sich in Elternzeit befinden, gar nicht ausstellen, weil diese de facto während der Elternzeit nicht angestellt sind und aufgrund des außerordentlichen Kündigungsrechts der in Elternzeit befindlichen Person auch nach Beendigung der Elternzeit nicht notwendigerweise weiter beschäftigt werden.
Wie soll man mit Selbständigen umgehen, die keinen Arbeitgeber haben? Es wird viel über „Härtefälle“ gesprochen. Durch die Gewährung eines Platzes für einen (vermeintlichen) Härtefall wird aber ein neuer Härtefall geschaffen! Es gibt dann ein Kind, welches den Platz ursprünglich bekommen hätte, jetzt aber auf Platz 1 der Warteliste steht.
Der Prozess der Härtefallabwägung macht die Vergabe der Plätze intransparent und als Eltern(-teil) wesentlich weniger berechenbar. Man muss sich nicht dafür rechtfertigen, warum man keine Arbeitgeberbescheinigung beibringen kann bzw. will. Meiner Meinung nach geht das auch niemanden etwas an.
Für die Vergabe der Kindergartenplätze hat man sich als alleiniges Kriterium für die Platzvergabe auf das Alter des Kindes festgelegt. Ja – es gibt auch dadurch Härtefälle. Aber ganz vermeiden lassen sich diese nicht, solange nicht Überkapazitäten bereitgehalten werden.
Es lassen sich jedoch Diskussion und subjektive Beurteilungen über die Einstufung der Härtefälle verhindern. Daher ist die Übertragung der Regelung für die Kindergartenplatzvergabe auch auf die Kinderkrippenplätze die sauberste Lösung.
Ich wünsche Ihnen, Frau Schnell, und allen Eltern, die einen Kinderbetreuungsplatz brauchen, genau den Platz, den Sie sich wünschen und der das Beste für Ihr Kind ist.
Ihr Gemeinderat Dr. Peter Lebmeir
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03.03.2016 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück