Ein Schritt in Rich­tung Klima­neu­tra­lität

28.03.2023 | Rathaus | 0 Kommentare

Grünes Licht für Flächen­nut­zungs­plan­än­de­rung und PV-Anlage an der Hirsch­pl­a­n­allee

Eine Photo­vol­taik-Flächen­an­lage mit insge­samt 3631 Photo­vol­ta­ik­ele­menten und einer Leis­tung von bis zu 1416.09 kWp soll an der Hirsch­pl­a­n­allee, östlich der Klär­an­lage Ober­schleiß­heim, errichtet werden.

Der Eigen­tümer des Grund­stücks bean­tragt mit einer groben Entwurfs­pla­nung die Aufstel­lung eines vorha­bens­be­zo­genen Bebau­ungs­planes für sein Grund­stück an der Hirsch­pl­a­n­allee. Als recht­liche Grund­lage für den Aufstel­lungs­be­schluss eines Bebau­ungs­plans ist im Paral­lel­ver­fahren die Ände­rung des Flächen­nut­zungs­plans nötig. Es handelt sich um die 32. Ände­rung des Flächen­nut­zungs­plans. Für beide Anträge gaben am 27. März der Bauaus­schuss und am 28. März auch der Gemein­derat einstimmig grünes Licht.

Casimir Katz (FDP) bean­tragte den Umgriff des Bebau­ungs­planes gleich auf die Nach­bar­grund­stücke zu erwei­tern, da rund um die Klär­an­lage wenig andere Nutzung in Frage käme. Erst kürz­lich lehnte der Bauaus­schuss eine bean­tragte Tiny-House-Sied­lung an selber Stelle ab. Derzeit sind die Grund­stücke rund um die Klär­an­lage als land­wirt­schaft­liche Fläche ausge­wiesen. Bürger­meister Böck verwies darauf, dass man sich in der letzten Sitzung auf die Erstel­lung eines gemein­de­weiten Gesamt­kon­zeptes im Rahmen des Ener­gie­wende-Land­kreis­pro­grammes 29++ geei­nigt hätte und man im Verlauf der Bauleit­pla­nung immer noch den Umgriff erwei­tern könne. “Zunächst muss man ja mit den Eigen­tü­mern spre­chen und nicht über deren Köpfe hinweg ihre Grund­stücke über­planen”, sagte Böck. IL

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