Mehr Personal, mehr Aushilfe

28.10.2020 | Rathaus | 2 Kommentare

Die Gemein­de­ver­wal­tung kommt derzeit offenbar mit ihren Aufgaben nicht mehr nach. Im Gemein­derat werden immer wieder Versäum­nisse ange­mahnt, die Bürger­meister Markus Böck nur mit einem Schul­ter­zu­cken abtun kann. „Es bleibt vieles liegen“, räumt er unum­wunden ein.

Zwei vom Gemein­derat schon vor Jahres­frist als nötig ange­se­hene neue Stellen sind wegen der Ausga­ben­sperre der Gemeinde im Gefolge des Corona-bedingten Steu­er­aus­fälle noch nicht besetzt. Zwei weitere Mitar­beiter hat der neue Bürger­meister drin­gend erbeten – und jetzt muss das Rathaus auch noch Dienste des Gesund­heits­amtes in der Verfol­gung von Corona-Kontakt­per­sonen leisten.

In einer umfas­senden Bestands­auf­nahme, einmal mehr rechts­widrig hinter verschlos­senen Türen, hat der Gemein­derat jetzt Verbes­se­rungen einge­leitet. Die zwei neuen Stellen in Haupt- und Perso­nal­ver­wal­tung, die Böck nach fünf Monaten Einar­bei­tung im Rathaus ange­mahnt hatte, wurden geneh­migt.

Außerdem sollen die beiden noch unter Bürger­meister Chris­tian Kuch­l­bauer geschaf­fenen Stellen eines Klima­ma­na­gers und eines Wirt­schafts- und Tourismus-Refe­renten unver­züg­lich besetzt werden.

In der Sitzung kam man überein, zur Not heuer noch einen Nach­trags­haus­halt aufzu­legen, um die Stellen formal zu schaffen, damit sie auch rechts­gültig ausge­schrieben werden können. Den Antrag für eine staat­liche Förde­rung des Klima­schutz­ma­nage­ments hat die Gemeinde bereits auf den Weg gebracht.

Erleich­te­rung in der zusätz­li­chen Corona-Tätig­keit soll auch aus dem Land­ratsamt kommen. Zwei Teil­zeit­kräfte für die ans Rathaus über­tra­genen Aufgaben der Corona-Verfol­gung sind nach den Herbst­fe­rien anvi­siert. „Die Corona-Aufgaben waren jetzt noch der Gipfel“, umreißt Böck die Belas­tungs­si­tua­tion seines Hauses.

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Bürger­meister,

    meine Einschät­zung der Rechts­wid­rig­keit begründet sich darin, dass gemäß der Veröf­fent­li­chung des Beschlusses zwei neue Stellen im Rathaus nicht­öf­fent­lich geschaffen wurden.

    Für Verän­de­rungen des Stel­len­plans gilt aber grund­sätz­lich das Gebot der Öffent­lich­keit, Ausnahmen sind nicht vorge­sehen. Diese Einschät­zung hatte mir die Rechts­auf­sicht im Land­ratsamt bestä­tigt, daher der Link auf die entspre­chenden Ausfüh­rungen mit Zitat der Rechts­auf­sicht.

    Welche “Rück­sichten auf das Wohl der Allge­mein­heit oder auf berech­tigte Ansprüche einzelner” sehen Sie denn, wenn mit Steu­er­geld zwei Stellen geschaffen werden? Damit sind keinerlei Namen verbunden und folg­lich auch keinerlei persön­liche Betrof­fen­heit.

    Sollten die Stellen gleich besetzt worden sein oder ihre Beset­zung in irgend­einem Zusam­men­hang mit bestehenden Arbeits­ver­hält­nissen stehen, wäre das in der Tat nicht­öf­fent­lich zu behan­deln; in keinem Fall darf aber die grund­sätz­liche Schaf­fung der Stellen nicht­öf­fent­lich sein.

    Eine Schaf­fung von Perso­nal­stellen in der öffent­li­chen Verwal­tung ist für inter­es­sierte Bürger und Wähler genauso rele­vant wie jede andere Mittel­ver­wen­dung durch die Gemeinde und folg­lich muss auch die inhalt­liche Begrün­dung und ggf. poli­ti­sche Debatte öffent­lich geführt werden.

    Schöne Grüße
    Klaus Bach­huber

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  2. Sehr geehrter Herr Bach­huber,

    der kleine Neben­satz „einmal mehr rechts­widrig hinter verschlos­senen Türen“ stört mich ein wenig. Er ist für mich weder nach­voll­ziehbar noch kann ich erkennen, wie Sie zu der Meinung kommen.

    Der verlinkte Artikel hat nichts mit dem Vorgehen der letzten nicht­öf­fent­li­chen Sitzungen zu tun.

    Der von Ihnen ange­führte Art. 52 GO besagt „Die Sitzungen sind öffent­lich, soweit nicht Rück­sichten auf das Wohl der Allge­mein­heit oder auf berech­tigte Ansprüche einzelner entge­gen­stehen.“

    Dementspre­chend wurde gehan­delt, beraten, abge­stimmt und die Nicht­öf­fent­lich­keit der Beschlüsse aufge­hoben.

    Da Ihnen die Inhalte der Debatte der nicht­öf­fent­li­chen Sitzungen nicht bekannt sein dürften, können Sie hier eine solche Behaup­tung auch nicht aufstellen. Falls doch, hat wohl jemand anders rechts­widrig gehan­delt.

    Markus Böck
    Erster Bürger­meister

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