Zu den Lösungsansätzen wider die Wohnraumnot in Ballungsräumen gehören die sogenannten „Tiny Houses“, Klein- oder Modulhäuser in minimaler Flächengröße. An der Feierabendstraße war nbun ein derartiges Kleinhaus mit 7,20 auf 2,55 Meter Fläche geplant, allerdings hat es der Bauausschuss des Gemeinderats abgelehnt.
Südlich der Einmündung des Margarethenangers sind zwei Häuserzeilen durch einen Grünstreifen getrennt. Diese Grünzeile ist nicht Bestandteil einer der Wohnanlagen, sondern besteht im Grundbuch aus drei unabhängigen Flächen in individuellem Eigentum, die aber allesamt kein Baurecht besitzen.
Der einschlägige Bauleitplan trägt im Rathausarchiv die Nummer eins, war also in den 1960er Jahren der erste qualifizierte Leitplan, den die Gemeindeverwaltung entwickelt hatte. Ein „Tiny House“ auf dem östlichsten Grundstücksflecken unmittelbar an der Feierabendstraße wäre die wohl einzige Bebauungsmöglichkeit auf den Parzellen.
Mit dem Bauantrag hatte der Initiator auch bereits zustimmende Unterschriften der Nachbarn eingeholt. Der Ausschuss votierte jedoch einhellig dafür, den Grünzug zu erhalten und nicht bebauen zu lassen.