Votum gegen das Landratsamt

Bei der Erlaubnis für eine geplante Werbeanlage an der Sonnenstraße geht der Gemeinderat in den Clinch mit dem Landratsamt. Obwohl die Genehmigungsbehörde die beantragte Werbetafel als zulässig sieht, hat sie der Bauausschuss des Gemeinderats nun zum zweiten Mal abgelehnt.

Für den Ausschuss hätte die 3,80 Meter breite und in Summe 10,64 Quadratmeter große Werbeanlage die Vorgaben des einschlägigen Leitplans gesprengt, der eine maximale Breite von 1,50 Meter und eine zulässige Gesamtfläche von zehn Quadratmetern gestattet.

Das Landratsamt wies die Ablehnung der Gemeinde jedoch zurück. Für die Münchner Behörde waren die Überschreitungen tolerabel, in der Gesamtsicht der Umgebung wäre die Tafel nicht störend.

Obwohl das Landratsamt daraus einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung herleitete und das Gemeindebauamt folglich auch die Zustimmung empfahl, blieb der Bauausschuss bei der zweiten Vorlage bei seiner Ablehnung.

Dabei schloß sich auch der neue Bürgermeister Markus Böck der klaren Ausschussmehrheit von 10:1 an und stimmte damit gegen die von seiner eigenen Verwaltung vorgelegte Empfehlung; ein Procedere, mit dem schon Vorgänger Christian Kuchlbauer gelegentlich für Verblüffung gesorgt hatte.

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