Leser­mail zum Artikel „Konkur­renten Böck, Müller und Katz künftig im Team“

Ich weiß nicht, woher die Einschät­zung im Artikel kommt, dass ein Dritter Bürger­meister ausschließ­lich aufgrund der Mehr­heits­ver­hält­nisse notwendig oder über­flüssig sei. In den 18 Jahren, die ich mitt­ler­weile im Gemein­derat war, und auch zumin­dest in der letzten Amts­zeit davor, war das meiner Ansicht nach nicht so.

1996 wurde Wolf-Diet­rich Großer als 2. Bürger­meister gewählt, SPD und FDP hatten jedoch nur 11 von 25 Stimmen. Wenn es wirk­lich eine Notwen­dig­keit für eine Mehr­heits­be­schaf­fung gegeben hätte, wäre es doch leicht gewesen, einen 3. Bürger­meister zu instal­lieren. 2002 war die Situa­tion ähnlich, 2005 bei der Wahl von Erich Elsner zum 2. Bürger­meister auch.

2008 wurde Irene Beck 3. Bürger­meis­terin, da Elisa­beth Ziegler mehr Aufgaben auf weitere Bürger­meister verteilen wollte, als Erich Elsner als 2. Bürger­meister über­nehmen konnte. Es ging also nicht um die Mehr­heit, sondern um die Aufga­ben­ver­tei­lung in einem Team von Bürger­meis­tern, ganz im Gegen­satz zum Artikel, in dem die weiteren Bürger­meister bei Anwe­sen­heit des 1. Bürger­meis­ters zu Gemein­de­räten degra­diert werden. Dies kann der 1. Bürger­meister so hand­haben, es war zumin­dest unter Elisa­beth Ziegler nicht so.

2014 wäre für eine Mehr­heit nach der Lesart des Arti­kels auch kein 3. Bürger­meister notwendig gewesen, da FW und CSU 13 von 25 Stimmen im Gemein­derat hatten. Inwie­weit hier eine Aufga­ben­ver­tei­lung zwischen den Bürger­meis­tern statt­ge­funden hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe jedoch davon aus.

Somit war zumin­dest seit 1996 die Frage, ob es einen 3. Bürger­meister gibt, nicht davon abhängig, wie die Mehr­heits­ver­hält­nisse sind. Es kann sein, dass es davor so gehand­habt wurde, wie im Artikel sugge­riert, wäre dann aber 30 Jahre her.

Florian Spirkl, Gemein­derat (SPD)

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Spirkl,

    wie Herr Bach­huber ausführte, ist in der Gemein­de­ord­nung gere­gelt, dass die Stell­ver­treter des 1. Bürger­meister nur im Vertre­tungs­fall tätig werden. Aller­dings ist das Ansehen eines 2. oder 3. Bürger­meis­ters in der Bevöl­ke­rung nicht zu verachten.

    Herr Spirkl, ich vermisse die Grünen in ihrer Aufzäh­lung ab 1996. In meiner Zeit von 1996 bis 2014 hat es oft genug eine 13 (SPD,FDP,Grüne):12 Entschei­dung im Gemein­derat gegeben. Ich sehe das so, eine Zusam­men­ar­beit (Mehr­heits­be­schaf­fung) kann man sicher, wenn nötig, mit einem Stell­ver­tre­ter­posten versüßen. Herr Spirkl, ich habe in den 18 Jahren Gemein­derat miter­lebt, wie der “Hase läuft”.

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  2. Sehr geehrter Herr Spirkl,

    die Stell­ver­tre­tenden Bürger­meister werden nicht “im Artikel zu Gemein­de­räten degra­diert”, sondern in der Baye­ri­schen Gemein­de­ord­nung.

    Sie werden in Ihrer Gemein­de­rats­tä­tig­keit noch nie erlebt haben, dass ein Zweiter oder Dritter Bürger­meister während einer Gemein­de­rats­sit­zung Sonder­rechte genossen hätte. Dann ist er ein Gemein­derat wie jeder andere auch. Ist der Bürger­meister abwe­send, über­nimmt der Stell­ver­treter die Sitzungs­lei­tung, genau dafür ist er da: als Vertreter.

    Dass sich der Bürger­meister und seine Stell­ver­treter “im Team abspre­chen” bezüg­lich Terminen, die wahr­zu­nehmen sind, ist doch (hoffent­lich) selbst­ver­ständ­lich. Meine Hinweise zielten darauf ab, dass “die drei Bürger­meister” kein kolle­giales Kollektiv wären wie etwa Erster, Zweiter und Dritter Vorsit­zender in einem Vereins­vor­stand oder Spiel­führer und Stell­ver­treter in einer Sport­mann­schaft.

    Der Bürger­meister ist ein Gemein­de­organ, er wird in einem eigen­stän­digen Wahlakt gewählt und er ist für sein Tun dem Wähler verant­wort­lich. Der Zweite Bürger­meister wird vom Gemein­derat gewählt, er vertritt nur den Bürger­meister, etwa bei Gratu­la­tions- oder Reprä­sen­ta­ti­ons­ter­minen oder bei Sitzungs­lei­tungen. Dem Wähler verant­wort­lich ist er nur als Gemein­derat, nicht für die Gemein­de­po­litik, die der Bürger­meister gestaltet.

    Dass ein Bürger­meister zu einem Stell­ver­treter, dem er vertraut und der loyal ist, einen engeren Kontakt haben wird als zu anderen Gemein­de­räten, ist nahe­lie­gend. Aber es gibt keinen Fall in der Ober­schleiß­heimer Geschichte, in dem für eine heraus­ra­gende oder fehler­hafte Aktion ein “Bürger­meis­ter­team” verant­wort­lich gewesen oder gemacht worden wäre. Einfach, weil es so etwas nicht gibt.

    Was hätten Herr Großer, Herr Elsner, Frau Kühle­wein im Rathaus entscheiden oder anordnen können, wenn Frau Ziegler, Herr Kuch­l­bauer anwe­send gewesen wären? Nichts!

    Hätten Herr Elsner und Frau Beck/Frau Kühle­wein und Herr Hirsch­feld bei einem internen Austausch Frau Ziegler/Herrn Kuch­l­bauer “über­stimmen” können? Keines­falls!

    Ist es denkbar, dass Herr Böck, in Bauan­ge­le­gen­heiten viel­leicht noch nicht so fit, diese Themen einem Dritten Bürger­meister Katz “über­läßt”? Völlig unvor­stellbar!

    Die in Mode gekomme Nume­rie­rung “der” Bürger­meister sugge­riert derar­tige Kollek­tiv­fan­ta­sien, was aber total verfehlt ist. Darauf wollte der Artikel hinweisen.

    Klaus Bach­huber

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