Leser­mail zum Artikel „Wohnen über dem Park­platz“

Liebe Ingrid,
als Bürger­meis­ter­kan­di­datin muss man sicher Ideen und Visionen haben, du hast eine davon aufge­zeigt. Aber ist es nicht so, dass die Gemeinde genau dieses Grund­stück auf keinen Fall abgeben darf, ohne dass vorher über Zukunfts­pläne eigener Bauvor­haben im Gemein­derat gespro­chen wird?
Wegen der vielen Abend­ver­an­stal­tungen des Bürger­hauses und der damit verbun­denen Autos auf diesem Park­platz (Bauplatz) sehe ich große Lärm­pro­bleme wegen der dann zu später Stunde abfah­renden Autos, abge­sehen vom Wegfall vieler Park­plätze.
Im übrigen ist unsere Gemeinde Mitglied der örtli­chen Bauge­nos­sen­schaft und der Bauge­sell­schaft München-Land, die genü­gend Erfah­rungen haben, nur leider bekommen sie keine bezahl­baren Grund­stücke.
Deshalb bin ich der Meinung, dass bei Neuaus­wei­sung von Bauland (Kreuza­cker, Schä­fer­anger und Mitten­heim) 25 % der Fläche zu einem fairen Preis an die Gemeinde verkauft werden sollen. Hierzu habe ich bereits am 21.10.2018 einen Antrag gestellt, nur so kann künftig nach­hal­tiger Wohn­raum geschaffen werden.
Leider ist die Mehr­heit des Gemein­de­rates, auch die Grünen, für die SoBon (Soziale Boden­nut­zung), bei der dann nach 25 Jahren die Sozi­al­bin­dung ausläuft, das heisst, der Eigen­tümer kann dann nach Ablauf dieser Frist den orts­üb­li­chen Miet­preis verlangen. Was bleibt dann noch von Nach­hal­tig­keit und bezahl­barem Wohn­raum übrig?

Hans Negele, Gemein­derat (FW)

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1 Kommentar

  1. Lieber Hans,

    wir Gemein­de­räte sind die Entscheidungsträger*innen und die Gestalter*innen unserer Gemeinde.
    Selbst­ver­ständ­lich und frei­lich gehören Vorschläge und Visionen im Gemein­derat bespro­chen und abge­stimmt, das steht doch völlig außer Frage!
    Das Thema, bezahl­baren — und ich meine wirk­lich bezahl­baren — Wohn­raum zu schaffen, ist aktuell eine der vordring­lichsten Aufgaben.
    Das Beispiel mit der Visua­li­sie­rung, den Bürger­haus­park­platz zu über­bauen, zeigt auf, wie und wo man wohn­bau­ge­nos­sen­schaft­lich bezahl­baren Wohn­raum errichten könnte, mit dem Vorteil, dass man auf bereits versie­gelter Fläche baut und die Fläche so doppelt genutzt werden kann.
    Wenn wir von Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft spre­chen, dann meinen wir ein Modell­pro­jekt wie z.B. die “Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft wagnis e.G” in München (siehe: http://www.wagnis.org).
    Hier schließen sich Menschen zusammen, die selbst güns­tigen Wohn­raum schaffen wollen, mit Eigen­leis­tung, Eigen­ver­ant­wor­tung und Selbst­ver­wal­tung. Voraus­set­zung dafür ist, dass der Grund­er­werb entfällt, dass also die Gemeinde oder andere Eigen­tümer den Grund in Erbbau­recht zur Verfü­gung stellen.
    Eine solche Wohn­bau­ge­sell­schaft wird gerade in der Nach­bar­stadt Garching gegründet.
    Feder­füh­rend sind Menschen mit Moti­va­tion, etwas Eigenes in Selbst­ver­wal­tung auf die Beine zu stellen.
    Sie bauen selbst gemein­schaft­lich, mit gebün­deltem Eigen­ka­pital und wohnen selbst in den Wohnungen.
    Sie sind Mieter im eigenen Haus zu einer Miete, die sie selbst bestimmen.
    Die Bauge­nos­sen­schaft Ober-und Unter­schleiß­heim hat mitt­ler­weile nach eigenen Angaben “ange­sichts der momentan irrwit­zigen Preise das Bauträ­ger­ge­schäft faktisch auf Eis gelegt”, siehe http://www.baugenossenschaft-schleissheim.de/70-mitgliederversammlung/
    und die Bauge­sell­schaft München Land ist eine schlichte Bauun­ter­neh­merin, die ihre Mieten auch “wirt­schaft­lich ange­messen” gestaltet und anpasst.
    Und ja, Hans Negele, wir würden alle gerne von den Eigen­tü­mern der Neuaus­wei­sungen 25 % der Fläche zu einem fairen Preis erwerben, wenn der Preis tatsäch­lich „fair“ wäre…ist er aber bei den aktu­ellen Boden­richt­werten nicht, bzw. für die Gemeinde nicht erschwing­lich.

    Viel­leicht könn­test Du uns ja ein Stück Grund in Erbbau­recht zur Verfü­gung stellen?

    Das Instru­ment der Sozi­al­ge­rechten Boden­nut­zung (SoBon) haben wir in unserer Gemeinde instal­liert und es obliegt uns selbst, den Anteil der einkom­mens­ori­en­tiert geför­derten Wohnungen zu erhöhen. Das ist recht­lich möglich. Ob und wie lange die Bindung verlän­gert werden kann, muss man prüfen. In der Stadt München kann z.B. die Bele­gungs­bin­dung an EOF-Wohnungen auf privaten Grund­stü­cken frei­willig auf 40 Jahre erhöht werden.

    Ich finde, es wird endlich Zeit, dass wir Gemein­de­räte uns zu einer ausgie­bigen Geamt­schau, zu einem „Wohnungs­bau­gipfel“ zusam­men­finden — wie ich ihn schon mehr­fach gefor­dert habe – und unter Einbezug aller Studien, Bevöl­ke­rungs­pro­gnosen, Verkehrs­pläne etc., die wir im letzten Jahr haben erstellen lassen, zu einer Marsch­rich­tung kommen, die sozial verträg­lich ist und das Wohl unserer Bürge­rinnen und Bürger als Fixpunkt hat.

    Ingrid Lind­büchl, Bürger­meis­ter­kan­di­datin Grüne

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