Leser­mail zum Artikel „Herr­schafts­wissen nach Guts­herrnart“

Nur eine Kurz­aus­sage: “Am Rande” ist in meinen Augen ein Kommentar, so sollte es man auch betrachten. Im Haupt­aus­schuss geht es unter anderem um den Stel­len­plan, dieser ist grund­sätz­lich immer nicht­öf­fent­lich.
Eine Touris­mus­stelle gehört in den Stel­len­plan und wurde dadurch im Gemein­derat auch auf nicht­öf­fent­lich gesetzt. Die Entschei­dung, ob eine Stelle geschaffen wird oder nicht, wurde auf Antrag der CSU im Gemein­derat öffent­lich behan­delt.
Wenn ein Bericht­erstatter bei einer Sitzung nicht anwe­send ist, kann dieser daher erst aus dem Proto­koll entnehmen, ob etwas auf öffent­lich gesetzt wurde, oder nicht.
Zu dem Thema Vereins­stamm­tisch und BMW wurde auf Anfrage von mir nur mitge­teilt, dass ein Pres­se­ar­tikel in der SZ zu diesem Thema vorhanden ist und alle Betei­ligten hier keinen weiteren Kommentar abgeben. Es wurde weder abge­stritten, noch bejaht. Siehe Pres­se­ar­tikel: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/gewerbeansiedlung-bmw-und-naturschuetzer-auf-kollisionskurs‑1.4287512
Mehr steht auch nicht im Proto­koll des Vereins­stamm­ti­sches.
Mit freund­li­chen Grüßen
Kuch­l­bauer

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1 Kommentar

  1. Die Ansicht, dass ein Stel­len­plan eines Rathauses grund­sätz­lich nicht­öf­fent­lich zu sein habe, hat Bürger­meister Kuch­l­bauer exclusiv. Es mag sein, dass er das grund­sätz­lich so hand­habt, das macht es aber nicht korrekter.

    Was den Antrag auf Einrich­tung einer Tourismus-Stelle nicht­öf­fent­lich machen soll, erklärt Kuch­l­bauer weiter nicht. Perso­nal­stellen sind nur genau dann nicht­öf­fent­lich zu behan­deln, wenn es um konkrete Personen auf einer Stelle geht und um deren Persön­lich­keits­schutz; z. B. bei Höher­grup­pie­rungen, Fragen der Alters­teil­zeit, Verset­zungen und ähnli­chem, bei denen der Gesetz­geber ganz klar die Persön­lich­keits­rechte über das Infor­ma­ti­ons­recht der Öffent­lich­keit stellt. Wo aber soll bei der Einrich­tung einer Stelle ein Persön­lich­keits­recht betroffen sein?

    Die wieder­holten Anträge der Grünen, unter­füt­tert aus dem Gewer­be­ver­band, die Stelle eines Wirt­schafts­re­fe­renten zu schaffen, wurden unter Bürger­meister Kuch­l­bauer ganz selbst­ver­ständ­lich öffent­lich behan­delt. Warum auch nicht? In der glei­chen Gemein­de­rats­sit­zung, in der über die Frage der Öffent­lich­keit dieser Stel­len­ent­schei­dung gestritten wurde, hat Bürger­meister Kuch­l­bauer ganz selbst­ver­ständ­lich die Aufsto­ckung einer Perso­nal­stelle der Jugend­so­zi­al­ar­beit an der Bergl­wald­schule auf die öffent­liche Tages­ord­nung gesetzt. Warum auch nicht? Was aber macht die Aufsto­ckung einer Stelle, die mit konkreten Personen besetzt ist, deren Gehalt in der öffent­li­chen Sitzungs­vor­lage genannt ist, öffent­lich und die anonyme Einrich­tung einer Stelle oder Namen und Kosten nicht­öf­fent­lich?

    Ebenso wenig erklärt der Bürger­meister, wie er es zulassen konnte, den Antrag im Gemein­derat öffent­lich zu behan­deln, wenn er doch nach seiner Einschät­zung nicht­öf­fent­lich sein muss?

    Dass der Bürger­meister die Konse­quenzen der Öffent­lich­keit einer Entschei­dung darauf redu­ziert, ob ein Bericht­erstatter anwe­send ist oder nicht, zeigt seinen schmalen Hori­zont in der Frage. Wie im Kommentar ausdrück­lich darge­legt, ist die indi­vi­du­elle Versor­gung von Pres­se­ver­tre­tern wirk­lich das nach­ran­gigste Problem an der wider­recht­li­chen Nicht­öf­fent­lich­keit. Wie aber soll sich ein inter­es­sierter Bürger – oder eine Insti­tu­tion, hier beispiels­weise Touris­mus­verein oder Gewer­be­ver­band – über einen Vorgang infor­mieren, von dem sie gar nicht wissen können, dass er statt­ge­funden hat? Jedes Monat mal die Proto­kolle durch­blät­tern?

    Und wer jetzt das Problem dieser Stelle als wirk­lich nicht so wichtig empfindet – richtig, das finde ich auch. Bloß zeigt es die Willkür, nach der im Rathaus Entschei­dungen gefällt werden. Wer weiß denn schon, welche Entschei­dungen, die mehr Leute inter­es­sieren könnten, genauso faden­scheinig unter Verschluss gehalten werden?

    Den zitierten Passus im Proto­koll des Vereins­stamm­ti­sches als Verweis auf einen Pres­se­ar­tikel zu lesen, braucht viel Fantasie.

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