Leser­mail zum Artikel „Alter Bahnhof ist an Immo­bi­li­en­ge­sell­schaft verkauft“

Eine derart intrans­pa­rente Veräu­ße­rung einer Staats­im­mo­bilie ist eigent­lich nicht hinnehmbar, da die Entschei­dungs­grund­lagen für Ausschrei­bungen offen­ge­legt werden müssen, um Willkür zu unter­binden.
Jörg Hölsch

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