Leser­mail zum Artikel „Viele Pläne, kein Plan“

Zur Vervoll­stän­di­gung der Bericht­erstat­tung haben die betrof­fenen Grund­stücks­ei­gen­tümer und Vorha­ben­träger ihren offenen Brief an die Gemeinde auf www.anwalt44.de einge­stellt. Er kann damit von jeder­mann nach­ge­lesen werden. Es befindet sich dort auch eine Chro­no­logie der letzten 2 Jahre, die die Untä­tig­keit der Gemeinde unter Bürger­meister Kuch­l­bauer in Sachen Wohnungsbau am Kreuza­cker aufzeigt.
Dass das Rathaus unter Bürger­meister Kuch­l­bauer planlos ist und planlos agiert, ist zutref­fend. Die Qualität von Plänen hängt aber nicht davon ab, wer plant, sondern was geplant wird. Die Gemeinde hat die Vorha­ben­träger (Bauträger) planen lassen, ja sogar um deren Pläne gebeten. Als die Pläne dann für viel Geld ange­fer­tigt worden waren, hat sie sich inhalt­lich damit nicht ausein­an­der­ge­setzt und ist auch nicht in einen Dialog­pro­zess mit den Planern einge­treten.
Jetzt soll es ein anderer Planer richten. Was aber soll er genau richten? Weiß das jemand bei der Gemeinde? Wohl eher nicht.
Was jetzt statt­findet, ist nichts anderes als das Ausla­gern von poli­ti­scher Verant­wor­tung an Externe. Die Gefahr, dass das zum Streit führen wird, ist sehr hoch. Es ist nicht zu erwarten, dass die Vorha­ben­träger (Concept Bau und Baywobau) bereit sind, nach fremden Plänen zu bauen.
Thomas Gulden­kirch

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1 Kommentar

  1. Gedanken eines Bürger­meis­ters zu den Leser­briefen eines.….

    Anwälte vertreten ihre Mandanten, oder sollten dies zumin­dest doch tun.
    Wenn ich mir die Vorwürfe so durch­lese, frage ich mich, wie manche Verzer­rungen der Wahr­neh­mung entstehen. Die Chro­no­logie auf der extra einge­rich­teten Home­page sind unter­mauert mit Zeitungs­ar­ti­keln und selbst geschrie­benen Behaup­tungen eines Anwaltes, der bei jeder Verzö­ge­rung und dem damit verbun­denen Aufwand sein Geld verdient. Ob man übri­gens auf einer Anwalt­seite Namen von Betei­ligten nennen darf oder Schreiben veröf­fent­li­chen darf, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin ja kein Anwalt.
    Aber als Bürger­meister soll man sich natür­lich auch selbst­kri­ti­sche Gedanken machen. Also mach ich mir mal Gedanken zur Zeit­ver­zö­ge­rung bei der Firma Baywobau und der zuge­hö­rigen Chro­no­logie. Zwischen Baywobau und Conceptbau muss man unter­scheiden. Ich gehe hier aber nur auf die von dem Anwalt vertreten Baywobau ein.
    Unser Gemein­derat will güns­tigen Wohn­raum schaffen, also verab­schie­deten wir nach einiger Diskus­sion und Bera­tung unseres Anwalts einen Vertrag zur sozi­al­ge­rechten Bodennutzung/Sobon. Die Conceptbau unter­zeich­nete diesen Vertrag.
    Nach knapp 1,5 Jahren und viel Wider­stand des Anwalts von Baywobau fand ein sehr unfreund­li­ches Gespräch zusammen mit unserem Anwalt in den Räumen des Bürger­meis­ters statt. Mich aus der Ruhe zu bringen ist eigent­lich gar nicht so einfach, aller­dings einen Anwalt völlig außer Rand und Band zu sehen und nur noch schreien zu hören, ist auch sehr selten.
    Um was ging es denn da? Unser Anwalt, übri­gens ein aner­kannter Experte zur Sobon, sah sich konfron­tiert mit der Aussage, er habe von Baurecht keinerlei Ahnung und solle gefäl­ligst das Schreiben so verfassen, wie der poten­zi­elle Bauherr das wünscht, alles andere sei völliger Blöd­sinn. Zu guter Letzt, unter Ausschluss eines Anwalts, aber unter Einbe­zie­hung einer Kollegin, konnte der Vertrag dann unter­zeichnet werden.
    Im Oktober 2017 trat dann zum ersten Mal die Firma Baywobau in Erschei­nung. Der Gemein­derat bekam ein Papier mit einem vorge­fer­tigten Beschluss­vor­schlag zur Kenntnis. Es ist mir was Neues, dass Bauträger nicht versu­chen, mit der Verwal­tung und dem Bürger­meister zu reden, sondern sofort einen Plan einrei­chen und dazu auch noch einen Beschluss­vor­schlag ausar­beiten.
    Der Bau- und Werk­aus­schuss erar­bei­tete daraufhin einen soge­nannten Eckda­ten­be­schluss, bei diesem das Maß der Bebauung gere­gelt wurde. Hier war dann das erste Mal der Wunsch da, man solle sich doch zusam­men­setzen und den Eckda­ten­be­schluss über­denken. Über Beschlüsse des Gemein­de­rates kann sich ein Bürger­meister gar nicht hinweg­setzen und somit ist ein Gespräch darüber auch nicht sinn­voll. Aller­dings hätte es mich gefreut, wenn sich die Firma Baywobau mal vorge­stellt hätte.
    Bei einem daraufhin von der Gemeinde einge­la­denen Gespräch mit den beiden Bauwer­bern und dem mitt­leren Grund­stücks­ei­gen­tümer spra­chen die Bauherren jedem Mitglied des Bauaus­schusses Fach­kennt­nisse zu Bebau­ungs­plänen ab. Unser Ausschuss besteht übri­gens u.a. aus Archi­tekten, Land­schafts­ar­chi­tekten und anderen Fach­leuten.
    Um nicht noch weitere Verzö­ge­rungen und Neupla­nungen unter Nicht­ein­hal­tung von dem Eckda­ten­be­schluss zu riskieren, hat sich die Mehr­heit dazu entschlossen, selbst einen Bebau­ungs­plan aufzu­stellen. Das ist übri­gens durchaus üblich und wird auch bei dem poten­zi­ellen Bauge­biet Mitten­heim so durch­ge­führt. Ob eine Conceptbau oder Baywobau ein paar Millionen weniger danach verdient…
    Es geht um die letzte Frei­fläche inner­orts und hier wollen wir einen Plan, wie ihn sich der Gemein­derat wünscht und nicht ein Anwalt oder Bauherr, die damit viel Geld verdienen werden.
    Aber das sind ja alles nur Gedanken eines Bürger­meis­ters und haben mit der Realität ja nichts zu tun.

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