Leser­mail zum Artikel „Rathaus bringt Bauträger gegen sich auf“

Zur Vervoll­stän­di­gung der Bericht­erstat­tung haben die betrof­fenen Grund­stücks­ei­gen­tümer und Vorha­ben­träger ihren offenen Brief an die Gemeinde auf www.anwalt44.de einge­stellt. Er kann damit von jeder­mann nach­ge­lesen werden. Es befindet sich dort auch eine Chro­no­logie der letzten 2 Jahre, die die Untä­tig­keit der Gemeinde unter Bürger­meister Kuch­l­bauer in Sachen Wohnungsbau am Kreuza­cker aufzeigt.
Herr Köbele ist mögli­cher­weise noch Partei­mit­glied der Freien Wähler (BM Kuch­l­bauer, GR Negele). Er sollte sich erst erkun­digen und die Pläne ansehen, bevor er etwas schreibt.
Es wurde bereits im Jahr 2014 vom Planungs­ver­band Äußerer Wirt­schafts­raum unter­sucht und fest­ge­stellt, dass die neuen Bauge­biete verkehrs­tech­nisch verträg­lich sind. Beide Grund­stücke erhalten nach den vorlie­genden Plänen groß­zü­gige Tief­ga­ragen. Auf beiden Grund­stü­cken entstehen im Umfang von 30 % des neu entste­henden Baurechts Sozi­al­woh­nungen mit einer Miete von 9,90 €/m².
Je mehr gebaut werden kann, desto mehr Sozi­al­woh­nungen entstehen. So einfach ist das.
Auf beiden Grund­stü­cken wurden öffent­liche Durch­we­gungen, Grün­analgen und sinn­volle Anschlüsse an das Grund­stück Negele geplant. Mons­ter­bau­werke gibt es keine. Sämt­liche Beschluss­vor­lagen des Gemein­de­rates wurden einge­halten und auch die Bereit­schaft zu einer Infra­struk­tur­ab­gabe für ursäch­liche Infra­struk­tur­folgen erklärt. Im Falle der Vorha­ben­trä­gerin Baywobau kommt noch der Glücks­fall für die Gemeinde hinzu, dass sich dieses Unter­nehmen lang­fristig vor Ort als Vermie­terin enga­giert. Mehr können die Grund­stücks­ei­gen­tümer und Vorha­ben­träger nicht machen und sie müssen sich auch nicht alles gefallen lassen.
Ich gehe ferner davon aus, dass alle Nach­barn bis auf Herrn Negele Verständnis dafür aufbringen, dass neue Wohnungen für wohnungs­su­chende Menschen vor Ort entstehen sollen. Das Problem der Wohnungsnot ist längst in der Bevöl­ke­rung ange­kommen und die Bevöl­ke­rung ist auch nicht so rück­ständig, wie manche annehmen.
Thomas Gulden­kirch

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2 Kommentare

  1. Zur Aussage von Herrn Gulden­kirch, dass ich noch Partei­mit­glied bei den Freien Wählern bin, kann ich nur sagen, ob er die örtliche Presse nicht verfolgt. Sonst hätte er die Pres­se­be­richte mitbe­kommen müssen, dass ich 2014 bei den Freien Wählern ausge­treten bin. Seitdem bin ich ein Ober­schleiß­heimer Bürger, der niemanden verpflichtet ist, der aber alles inter­es­siert verfolgt, was in Ober­schleiß­heim passiert. Und daraus sich seine eigene Meinung bildet.
    Im Übrigen habe ich mich erkun­digt und die Pläne gesehen. Sie weichen gegen­über der mir bekannten Konzept­pla­nung der Gemeinde aus dem Jahr 2012/2014 (da war ich noch im Gemein­derat) deut­lich ab. Ange­dacht vom Gemein­derat waren damals Bauten, die hervor­ra­gend in die Umge­bungs­be­bauung St. Marga­re­then­straße, Ertl­bau­ge­biet und Glasanger gepasst haben. Die vorge­legten Planungen der Bauträger über­steigen das mir bekannte Konzept um ein Viel­fa­ches.
    Herr Gulden­kirch, es bleibt mir über­lassen, wie ich dies werte. Für mich sind die geplanten Häuser Mons­ter­bauten. Meine Meinung ist nach wie vor: Die Verschat­tung der Doppel­häuser in der St. Marga­re­then­straße wird enorm. Das Verkehrs­auf­kommen wird sich viel­fach erhöhen, vor allem am Schä­fer­anger, St. Marga­re­then­straße und Moosweg. Die abzwei­genden Neben­straßen werden vermut­li­cher­weise als Park­raum sehr gefragt sein (trotz „groß­zü­giger Tief­ga­rage“). Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bewohner der Ertlbau–/Mooswegsiedlung dem zustimmen, wie mir auch Bekannte bestä­tigten.
    Thomas Gulden­kirch müsste wissen, dass ich mich als Bank­kauf­mann sehr wohl mit Immo­bi­lien und Bauträger auskenne. Wir brau­chen keine hoch­prei­sigen Wohnungen. Wohnungsnot herrscht bei den unteren bis mitt­leren Einkom­mens­schichten und den notwen­digen nied­rigen Mieten (unter 9 Euro/qm). Die popu­lis­ti­schen Aussagen vom „bezahl­baren Wohn­raum“ und „Wohnungsnot“ ohne Angabe von Betrof­fenen und Zahlen sowie Daten kann ich schon nicht mehr hören. Bei den erwähnten Sozi­al­woh­nungen habe ich so meine Zweifel, wenn ich die Preis­ent­wick­lung am Stuten­anger sehe sowie die Einhal­tung der Sozi­al­charta.
    Die Aussage im Leser­mail von Herrn Gulden­kirch, „es ist nicht zu erwarten, dass die Vorha­ben­träger (Concept Bau und Baywobau) bereit sind, nach fremden Plänen zu bauen“ zeigt nach meiner Meinung doch, dass die vorge­legten Planungen nur auf opti­malen Gewinn ausge­legt sind (je höher desto mehr Gewinn). Aus diesem Grund sind mögli­cher­weise die Bauträger/Eigentümer gegen Fremd­pla­nungen.
    Aber Herr Gulden­kirch muss wohl so schreiben als Anwalt der Bauträger(n) und Eigentümer(n). Wie heißt es so schön: Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing.
    Emil Köbele

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  2. Zum Thema „Rathaus bringt Bauträger gegen sich auf“,und viele Pläne kein Plan“vom 17.10.2018

    Sehr geehrter Herr Gulden­kirch,
    da ich in letzter Zeit immer wieder als Verhin­derer des in Planung befind­li­chen Bauge­biets hinge­stellt werde, ist meine Geduld, zu schweigen, beendet.
    Der von Ihnen zitierte Struk­tur­plan, der dem Gemein­derat 2014 vorge­stellt wurde, zeigt mehrere Vari­anten auf, wie eines der letzten inner­ört­li­chen Bauge­biete aussehen könnte. Alle Vari­anten weisen Durch­we­gungen und öffent­li­ches Grün aus. Die zwischen 6000 und 8000 qm öffent­liche Flächen sind fast alle auf meinem Grund­stück ausge­wiesen, obwohl ich derzeit nicht bauen will. Hierzu verlange ich eine einver­nehm­liche Lösung.
    Sie, Herr Gulden­kirch, als Vertreter der Bauträger und Eigen­tümer, wollen von dem nichts wissen und ließen zu, dass deren Grund­stücke von Grenze zu Grenze Bauland werden. Öffent­liche Grün­züge und Wege, die auf Grund­stü­cken Ihrer Mandanten liegen, wollen Sie bei der Verwirk­li­chung mit Baurecht vergütet haben.
    Als Sie bei der Bauleit­pla­nung beim Bauge­biet an der Hirsch­pl­a­n­allee auch Gemein­derat waren, haben Sie ganz anders argu­men­tiert. Dort waren Ihnen 240 Wohn­ein­heiten bei 5 ha (50 000m²) zuviel, hier sind Ihnen 240 Wohn­ein­heiten bei 2 ha (20 000m²) zu wenig. So lesen sich jeden­falls Ihre Zeilen. Das Bauge­biet Hirsch­pl­a­n­allee hat trotz seiner Größe nur 168 Wohn­ein­heiten.
    Das, was Sie jetzt fordern, ist eine reine Gefäl­lig­keits­pla­nung für Ihre Mandanten und jetzt diffa­mieren Sie jeden, der Ihnen im Wege steht, bzw. eine andere Meinung hat. In meiner fast 30jährigen Gemein­de­rats­ar­beit habe ich solche unge­recht­fer­tigten Anschul­di­gungen noch nie erlebt.
    Als Bauju­rist wissen Sie, dass Bauleit­pläne ausschließ­lich unter die Planungs­ho­heit der Gemeinde fallen und nicht die Aufgabe von Bauträ­gern sind. Der Bauaus­schuss hat die Bauleit­pla­nung an ein externes Planungs­büro vergeben und das ist gut so. Bei der Hirsch­pl­a­n­allee wurde unter Ihrer Gemein­de­rats­mit­glied­schaft sogar ein Wett­be­werb verlangt, der auch alles verzö­gerte!
    Dass Wohn­raum benö­tigt wird, ist nicht strittig, aber nicht um jeden Preis. In der Park­sied­lung steht immer noch jede Menge Wohn­raum leer, laut Inserat von „Patrizia“ kostet der qm 5.300,–€, das bei einem 50jährigem Bau. Mit Sicher­heit verlangen Ihre Bauträger für einen Neubau nicht weniger.
    Die nach der SoBoN errich­teten Sozi­al­woh­nungen werden nur auf Zeit güns­tiger sein. Was ist nach Ablauf der 25jährigen Sozi­al­bin­dung? Ich stehe dazu, ich habe nicht für die SoBoN gestimmt, weil diese nicht nach­haltig ist. Die Gemeinde hat nach wie vor die Möglich­keit, eine Teil­fläche von
    25 % zu einem 1/6 des Verkehrs­wertes zu kaufen (wie an der Hirsch­pl­a­n­allee]. Nur das ist für mich nach­haltig, deshalb werde ich hierzu einen entspre­chenden Antrag im Gemein­derat einbringen, damit der Gleich­heits­grund­satz gegen­über den ehema­ligen Grund­be­sit­zern an der Hirsch­pl­a­n­allee gewahrt ist (Art. 3 GG). Auch im Grund­satz­be­schluss vom 18.10.2016 ist nach­zu­lesen, dass ein Teil­kauf möglich ist. Im Antrag einer von Ihnen vertre­tenen Erben­ge­mein­schaft wurde ein Teil­ver­kauf an die Gemeinde ange­boten, zudem gibt es einen Beschluss des Gemein­de­rats über ein Vorkaufs­recht. Beschluss­mäßig ist dies noch nicht behan­delt.
    Hans Negele,
    FW-Gemein­derat

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