“Lex Negele”?

25.09.2018 | Rathaus | 1 Kommentar

Drei Parzellen nörd­lich des Moos­wegs bilden eine Baulücke inmitten des bebauten Orts­ge­biets; aber während Ost- und West­teil bebaut werden sollen, will der Eigen­tümer des Mittel­stücks nicht bauen. Dieser Eigen­tümer ist mit Hans Negele pikan­ter­weise ein Gemein­derat — und den machen die Bauträger der beiden Parzellen nun nament­lich für die Verzö­ge­rungen verant­wort­lich.
“Concept Bau” und “Baywobau”, die beiden von den jewei­ligen Eigen­tü­mern beauf­tragten Bauträger, führen in einer gemein­samen Stel­lung­nahme nun schon die Einschrän­kung auf maßvol­leres Bauen mittels Rahmen­vor­gaben vor Jahres­frist auf Negeles Einwirken zurück. So sei die Höhe der poten­ti­ellen Gebäude neben Negeles Wohn­haus gegen­über anderen limi­tiert worden. „Gut, wenn man als Gemein­derat seine eigenen Inter­essen verfolgen kann“, spotten die Bauträger der Nach­bar­grund­stücke und nennen den seiner­zei­tigen Eckda­ten­be­schluss eine „Lex Negele“.
Negele hatte als Gemein­derat der FW in öffent­li­chen Sitzungen immer wieder ange­mahnt, dass es nicht angehe, die beiden Eckgrund­stücke dicht bebauen zu lassen und öffent­liche Infra­struktur dann auf seiner Fläche einzu­richten, wenn die irgend­wann auch bebaut werde. Er forderte stets eine Gesamt­pla­nung über alle drei Flächen, damit die Verkehrs­er­schlie­ßung, die Grün­an­lagen und even­tu­elle Gemein­be­darfs­ein­rich­tungen ange­messen verteilt werden könnten. Diese Forde­rung haben SPD, FW und FDP nun in ihrem Antrag umge­setzt.
Die Bauträger erwähnen in ihrer Attacke auch, dass es im Sommer offenbar eine Annä­he­rung gegeben habe und Negele doch sein Grund­stück auch zur Über­pla­nung ange­boten habe solle. Jeden­falls sei bereits ein dies­be­züg­li­cher Vertrags­ent­wurf unter­schrifts­reif vorge­legen. „Was daraus geworden ist, wissen wir bis heute nicht“, schreiben die beiden Gesell­schaften und folgern daraus, „dass es Negele in Wirk­lich­keit eher um die Verhin­de­rung der beiden vorhan­denen Vorhaben geht“.
Bürger­meister Chris­tian Kuch­l­bauer (FW) hat dieses Gespräch anders erlebt. Von einer Eini­gung habe keine Rede sein können. Über­haupt sei in der Stel­lung­nahme der Bauträger „vieles falsch“, rügt er auf Anfrage. Ihm stößt auch sauer auf, dass “Baywobau” im gesamten Verfahren um den Kreuza­cker noch nie den Kontakt zum Rathaus gesucht habe. Ande­rer­seits sei die Kompe­tenz des Bauaus­schusses ange­zwei­felt worden.
Die Grund­stücks­be­sitzer dort und auch “Baywobau” werden vertreten von der Rechts­an­walts­kanzlei Thomas Gulden­kirch, die nun auch die gemein­same Stel­lung­nahme der beiden Gesell­schaften versandt hat. Gulden­kirch wiederum saß zwölf Jahre für die CSU im Gemein­derat und war 2008 auch ihr Bürger­meis­ter­kan­didat und lange Jahre Frak­ti­ons­vor­sit­zender.

 

 

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1 Kommentar

  1. Zur Vervoll­stän­di­gung der Bericht­erstat­tung und als Reak­tion auf die unzu­tref­fenden Behaup­tungen von Bürger­meister Kuch­l­bauer haben die betrof­fenen Grund­stücks­ei­gen­tümer und Vorha­ben­träger ihren offenen Brief an die Gemeinde auf http://www.anwalt44.de einge­stellt. Er kann damit von jeder­mann nach­ge­lesen werden. Es befindet sich dort auch eine Chro­no­logie der letzten 2 Jahre, die die Untä­tig­keit der Gemeinde unter Bürger­meister Kuch­l­bauer in Sachen Wohnungsbau am Kreuza­cker aufzeigt. Dass man bebau­ungs­fä­hige Innen­be­reichs­grund­stücke derart brach liegen lässt und sie nicht schon längst dem Geschoss­woh­nungsbau zuge­führt hat, ist für mich vor dem Hinter­grund der drama­ti­schen Wohnungsnot, unter der so viele Menschen und Fami­lien leiden, nicht erklärbar. Ebenso wenig kann ich verstehen, dass man den Umfang der Bebauung stärker als städ­te­bau­lich notwendig beschränken will und damit die entste­henden Wohnungen für die Menschen, die nicht auf Sozi­al­woh­nungen zurück­greifen können, verteuert.
    Thomas Gulden­kirch

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